Bildung & Karriere

„Stipendium für dich!“ – Noch bis zum 15. Februar 2023 um ein Stipendium bewerben

Studierende im ersten oder zweiten Semester können sich noch bis zum 15. Februar 2023 um ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes bewerben. Aktuelle Stipendiat:innen teilen ihre Erfahrungen während einer offenen Informationsveranstaltung – kommen Sie mit den stipendiatischen Botschafter:innen am 09. Februar 2023 ins Gespräch!

Bundesweit sucht die Studienstiftung unter dem Motto „Stipendium für dich!“ nach engagierten und leistungsstarken Studienanfänger:innen, die sich durch hohe intellektuelle Fähigkeiten und Motivation, soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie ein breites Interessensspektrum und gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Für Bewerber:innen bietet die Studienstiftung am Donnerstag, 9. Februar 2023, um 20:00 Uhr eine offene Informationsveranstaltung zur Selbstbewerbung via ZOOM an. Bewerber:innen können hier mit stipendiatischen Botschafter:innen ins Gespräch kommen, die ihre Erfahrungen mit dem Bewerbungsverfahren und der Förderung teilen. Die Zugangsdaten zur Infoveranstaltung zur Selbstbewerbung lauten: https://zoom.us/j/92167695409, die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.

Der Ablauf

Das Selbstbewerbungsverfahren ist zweistufig: Die Schulnoten spielen bei der Selbstbewerbung keine Rolle. Vielmehr nehmen alle Kandidat:innen zunächst an einem kognitiven Fähigkeitstest teil. Die Anmeldung hierfür ist bis zum 15. Februar 2023 online möglich: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende/bewerbung-und-auswahl/selbstbewerbung/.

Die Auswahltests finden Anfang März in Präsenz an mehreren Standorten in Deutschland sowie digital statt. Die eigens für die Studienstiftung entwickelten Aufgaben prüfen Kompetenzen, die für ein erfolgreiches Studium wichtig sind. Spezifisches Fachwissen wird dabei nicht vorausgesetzt.

Die Testbesten lädt die Studienstiftung dann zur Teilnahme an einem Auswahlseminar ein. Bei dem Seminar haben die Bewerber:innen die Chance, im persönlichen Gespräch sowie in Diskussionsrunden zu überzeugen. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Aufnahme. Das Auswahlseminar findet im Juni oder Juli 2023 statt. Ausgenommen sind Studierende der künstlerischen und gestalterischen Fächer, da für diese spezielle Vorschlags- und Auswahlverfahren bestehen.

Das Stipendium

Was bietet ein Stipendium der Studienstiftung? Alle Stipendiat:innen erhalten monatlich 300 Euro als Studienkostenpauschale. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 812 Euro beziehen. Außerdem kann die Studienstiftung Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewähren, wenn die Geförderten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Studierende mit Kind unterstützt die Studienstiftung durch einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Studienstiftung bietet neben der monatlichen finanziellen Unterstützung zudem Stipendien für weltweite Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, ein umfassendes Bildungsprogramm, persönliche Beratung und ein Netzwerk aus etwa 15.000 Stipendiat:innen und über 75.000 Ehemaligen.

Weitere Informationen

Interessierte finden auf der Website der Studienstiftung weitere Hinweise zur Selbstbewerbung und die FAQs. Außerdem können in einer Demoversion Beispielaufgaben des Tests bearbeitet werden. Ein Erklär-Video zur Selbstbewerbung finden Sie hier. Eine Erklär-Grafik zur Selbstbewerbung finden Sie hier. Wer dann noch eine Frage hat, schreibt eine E-Mail an selbstbewerbung@studienstiftung.de.

Unterschiedliche Wege führen zum Stipendium der Studienstiftung

Die Selbstbewerbung ist einer von mehreren Zugangswegen in die Studienstiftung. Die Studienstiftung ermöglicht zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Aufnahme in die Förderung: zum Studienanfang, im Studienverlauf, zum Masterstudium, im Rahmen von diversen Sonderprogrammen oder mit Beginn der Promotion. Die meisten Bewerber:innen werden von Schulleitungen, Prüfungsämtern sowie Hochschullehrenden vorgeschlagen.

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