Überfahren des Gehwegs ist keine Stärkung der Nahmobilität
Als Reaktion auf die Initiative Verkehrswendegesetz www.verkehrswende-hessen.de/verkehrswendegesetz-volltext/ hat die hessische Landesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf erstellt.
Siehe 128. Plenarsitzung | Hessischer Landtag (hessischer-landtag.de) TOP 11.
Neben zahlreichen unverbindlichen und bedeutungsarmen Absichtserklärungen ist sich die hessische Landesregierung nicht zu schade, das Überfahren von Gehwegen als Stärkung des Fußverkehr auszugeben. Nachzulesen in der Begründung des Gesetzesentwurfs (Seite 19 oben). Dieses wird als Gnadenakt gegenüber zu Fuß Gehenden dargestellt, obwohl es offenkundig darum geht, Mehrspur-Kfz durch möglichst jede Straße zu zwängen.
Dabei verweist sie per link auf eine BASt-Studie, in der über die Beobachtung berichtet wird (Seite 60), was Kfz-Führende als "ihren" Straßenraum ansehen, in welchem sie "Fußgänger … daher nicht unbedingt akzeptieren". Und wo zu Fuß Gehende ihren Platz in "der Rinne" verorten.
"Gehwege als Reservefläche für Fahrzeuge zu benutzen hat auch in Hessen eine lange Tradition", meint dazu Markus Schmidt, ein Landessprecher des Fuss e.V.
Schon 1954 habe der damalige hessische Verkehrsminister in einem Rundschreiben an die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister dazu aufgefordert, Gehwege zum beparken mit Fahrzeugen freizugeben. Nachzulesen im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt (Signatur H 1 7422).
"Mit subtilen und offenen Ausgrenzungspraktiken gegen Fußverkehr zu arbeiten ist in Hessen und anderswo nicht neu. Neu ist es eher schon, dieses per Gesetz als Stärkung der Nahmobilität zu proklamieren", erklärt hierzu Markus Schmidt.
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