Verbraucher:innen wünschen sich geprüfte Sicherheit von Smart Home Geräten
Laut den Ergebnissen der Umfrage legen auch smarte Geräte zu, deren Nutzung die Sicherheit der eigenen vier Wände verbessern soll. 9 Prozent der Bundesbürger:innen verwenden Video-Kameras als Einzelkomponenten, ein Plus von 3 Prozent im Vergleich zu 2021. Vernetzte Rauchmelder nutzen 8 Prozent und 7 Prozent smarte Bewegungsmelder oder Fenster- bzw. Türsensoren. Nur 3 Prozent verwenden intelligente Türschlösser. Dabei hängt der Anteil auch davon ab, ob die Nutzenden Wohneigentum besitzen oder zur Miete wohnen. So verfügen 13 Prozent der Eigentümer:innen eines Hauses oder einer Wohnung über eine Videoüberwachung, aber nur 5 Prozent der Mietenden. 10 Prozent der Wohneigentümer verwenden Bewegungsmelder und 4 Prozent der Mieter:innen. „Wie alle Smart-Home-Geräte können auch vernetzte Sicherungs- und Alarmanlagen ins Visier von kriminellen Hackern geraten“, sagt Fliehe. „Die Nutzenden sollten daher auf die richtige Einrichtung und einen sicheren Gebrauch der Geräte achten.“
Der TÜV-Verband empfiehlt folgende Sicherheitsvorkehrungen für das Smart Home:
Starke Passwörter verwenden
Ein einfaches Einfallstor für Cyberangriffe sind vom Hersteller voreingestellte Passwörter. Verbraucher:innen sollten sie sofort bei der Einrichtung der Geräte ändern und ein starkes Passwort erstellen. Es besteht aus mindestens zehn Zeichen, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Richtige Verschlüsselung verwenden
Ein ausreichend gesichertes Heim-Netzwerk ist wichtige Voraussetzung für den Schutz des Smart Home. Bei WLAN-Routern empfiehlt es sich, den aktuellsten Verschlüsselungsstandard WPA3 zu verwenden.
Datenfreigaben prüfen
Bei der Steuerung der Smart-Home-Geräte über Smartphones oder Tablets sollten die Datenfreigaben anderer Apps und Programme sorgfältig geprüft werden: Häufig werden bei der Installation Rechte wie der Zugriff auf das Mikrofon oder auf die Kamera gefordert. Um persönliche Daten zu schützen, sollten Verbraucher:innen die Datenschutzerklärung der Hersteller lesen und nur die Rechte freigeben, die für die Funktionalität eines Geräts tatsächlich notwendig sind.
Regelmäßig Software-Updates durchführen
Veraltete Softwareversionen stellen immer wieder ein Sicherheitsrisiko dar, da im Laufe der Zeit häufig Sicherheitslücken auftauchen. Um diese Lücken zu schließen, sollten Verbraucher:innen regelmäßig Software-Updates bei Smart-Home-Geräten und Routern installieren. Software-Updates beinhalten darüber hinaus häufig erweiterte Funktionen oder eine bessere Kompatibilität mit verschiedenen Geräten.
Separates Netzwerk fürs Smart Home
Das Smart Home kann in einem separaten Netzwerk betrieben werden, das nicht mit anderen Geräten wie Computern verbunden ist. Die Einrichtung erfolgt über den Internetrouter.
Auf Prüfzeichen und Zertifikate achten
Im Bereich Smart-Home gibt es mittlerweile auch Zertifizierung für die IT-Sicherheit des Geräts, wie zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen CyberSecurity Certified (CSC). Solche von unabhängigen Prüfstellen erteilten Prüfzertifikate geben Verbraucher:innen Orientierung beim Kauf.
TÜV Meetup zum Thema Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz
Weitere Sicherheitsfragen wirft der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Smart Home auf, zum Beispiel bei der Steuerung der Systeme mit Sprache oder Gesten, biometrischen Verfahren bei Sicherheitssystemen oder Analysen des Verhaltens der Bewohner:innen. Der TÜV-Verband veranstaltet daher anlässlich des Safer Internet Day 2023 ein digitales TÜV MeetUp. Thema der Diskussion ist die Frage: „Brauchen wir eine KI-Zertifizierung?" Mit dabei sind Maik Außendorf MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung Recht & Sicherheit, Bitkom, Andreas Könen, Abteilungsleiter CI „Cyber- und IT-Sicherheit“, BMI, Dr. Dirk Schlesinger, Chief Digital Officer TÜV SÜD AG und Leiter TÜV AI.Lab, und Michaela Schröder, Leitung Geschäftsbereich Verbraucherpolitik Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Veranstaltung startet heute online um 9:30 Uhr. Die Teilnahme ist kurzfristig möglich unter: https://tuev-verband.streavent.de
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 16 Jahren. Die Befragung hat im Januar 2023 stattgefunden. Vergleichbare Umfragen wurden von Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands im Januar 2021 und Februar 2019 durchgeführt.
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