Wasserrohrbruch bei Minusgraden: Was deckt die Wohngebäudeversicherung?
So fordern Wohngebäudeversicherer explizit, dass die Versicherungsnehmer*innen während der kalten Jahreszeit ausreichend heizen und die Heizkörper keinesfalls abdrehen, um dem Einfrieren von Leitungen vorzubeugen. Das gilt auch, wenn Versicherungsnehmer*innen im Urlaub sind. In der kalten Jahreszeit und bei Dauerfrost müssen zudem alle Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig kontrolliert werden. Alternativ können alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert werden. „In Waschküchen und Kellerräumen befinden sich oftmals keine Heizkörper. Wohngebäudeversicherungen fordern für diese Fälle, dass die betroffenen Leitungen entleert werden“, sagt Boss.
BdV-Tipp: Das Eiskristall-Symbol auf dem Heizungsthermostat oder -regler lässt viele Versicherte in dem Irrglauben, es schütze vor Frostschäden an Wasserleitungen. Das ist laut Gesamtverband der Versicherer nicht korrekt. Die Einstellung halte lediglich den Heizkörper warm genug.
All dies zu beachten ist wichtig, denn bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kann der Versicherer einen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. „Wir raten daher, für alle Schäden den ‚Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit‘ zu vereinbaren – und bei Minusgraden keinesfalls die Heizung abzudrehen“, sagt Boss.
Im BdV-Infoblatt „Wohngebäudeversicherung“ finden Sie viele wichtige Kriterien, die ein guter Vertrag hinsichtlich Frost- und sonstiger Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren erfüllen sollte.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de