Achtung! Fake-Rechnungen an Existenzgründer
„Wir warnen alle Betriebe, genau hinzuschauen und im Zweifel lieber noch einmal bei der zuständigen Behörde nachzuhaken“, sagt Lothar Hempel, juristischer Berater der Handwerkskammer Konstanz. „Für Eintragungen im Handelsregister kommt die echte Rechnung hinsichtlich der Gerichtskosten für die Eintragung stets von der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Außenstelle Metzingen. Genutzt wird natürlich ausschließlich eine deutsche Bankverbindung.“
Der Rechtsexperte hat einen aktuellen Fall eines Mitgliedsbetriebs aus Villingen-Schwenningen auf dem Tisch. „Die Betrüger forderten von ihm einen Betrag von 760 Euro innerhalb von drei Tagen und drohten dem Unternehmer mit weiteren Konsequenzen, wenn er nicht zahle.“
Hohe kriminelle Energie
Hempel kennt die Fälle aus der Vergangenheit, doch die Dreistigkeit der Betrüger habe eine neue Qualität. „Es geht hier nicht um ein Angebot, das dem Unternehmer unterbreitet wird, und er erst aktiv annehmen muss. Der Unternehmer bekam direkt eine gefälschte Rechnung vom Amtsgericht zugeschickt, die kaum von einem Original zu unterscheiden war. Dem Betroffenen wurden weitere finanzielle Nachteile und Vollstreckung bei Nichtzahlung angedroht. Die kriminelle Energie ist hier weitaus höher einzuschätzen.“
Zu einer Zahlung kam es aber nicht. Der Betrieb war wegen der Bankverbindung stutzig geworden. Diese führte zu einer Bank in Litauen. „Der Unternehmer sagte mir, er hätte ansonsten im guten Glauben bezahlt“, sagt Hempel.
Immer wieder versuchen Betrüger durch gefälschte Schreiben oder Internetseiten an Geld zu kommen. Beispielsweise werden teure Angebote für den Eintrag in ein Firmenregister im Internet verschickt, bei dem es sich allerdings auch um eine Fake-Seite handelt.
Den aktuellen Fall hat der Unternehmer zur Anzeige gebracht. Allerdings fürchtet Hempel, dass es schwer sein wird, die Verantwortlichen zu fassen. „Das beste Mittel ist Aufklärung.“
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