AOK-Verwaltungsrat: Bund darf Beitragszahler nicht überfordern
Das Finanzdefizit der GKV wurde mit dem Finanzstabilisierungsgesetz nicht behoben, sondern verschoben. Von Stabilisierung kann keine Rede sein, die GKV bleibt weiter auf Kante genäht. Stattdessen zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Beitragszahler die 2024 zu erwartende Finanzlücke einmal mehr über Beitragssatzerhöhungen schultern sollen.
Christoph Meinecke, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite: „Der Bund ist dringend aufgerufen, seine kurzsichtige Politik zu beenden. Die Beiträge müssen verkraftbar gehalten werden – dafür braucht es nachhaltige, gerechte Lösungen und mehr Effizienz im System. Weder Arbeitgeber noch die Solidargemeinschaft dürfen überfordert werden.“
Auch finanzielle Lage in der sozialen Pflegeversicherung angespannt
Im Entwurf zur Pflegereform belastet der Gesetzgeber die Beitragszahlenden unangemessen stark. Während die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag noch vereinbart hatten, dass die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen und pandemiebedingte Zusatzkosten (u.a. Schnelltests in den Einrichtungen oder den Pflegeschutzschirm) aus Steuermitteln des Bundes getragen werden sollen, entzieht sich der Gesetzgeber jetzt der Verantwortung.
Das pandemiebedingte Defizit in Höhe von 5,5 Mrd. Euro und die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, die jährlich 3,2 Mrd. Euro ausmachen, sollen weiterhin von den Pflegekassen aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert werden.
Klaus-Dieter Salewski, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Versichertenseite: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und sich die Eigenanteile an den Pflegekosten weiter erhöhen, pocht der Bundesfinanzminister auf die Schuldenbremse und fordert die Ministerien zum Sparen auf, statt den finanziellen Druck auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen abzufedern.“
AOK Niedersachsen baut Marktführer-Position weiter aus
Nach dem erfolgreichen Jahresergebnis 2022 verbucht die AOKN ein leichtes Plus von 52 Mio. Euro. Attraktive Mehrleistungen und exzellenter Service führten auch im vergangenen Jahr zu einem deutlichen Anstieg der Versichertenzahl auf mehr als drei Millionen. Die Gesundheitskasse in Niedersachsen konnte mehr als 80.000 neue Versicherte gewinnen und baut ihre Marktführer-Position weiter aus. Damit zählt die AOK Niedersachsen zu den wachstumsstärksten Kassen und rangiert im bundesweiten Vergleich aller Krankenkassen auf einem Spitzenplatz.
Jan Seeger für weitere sechs Jahre zum Vorstandsmitglied gewählt
Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen hat in seiner heutigen Sitzung Jan Seeger als Mitglied des Vorstandes der AOK Niedersachsen bestätigt und ihn einstimmig für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Jan Seeger ist seit 1988 bei der AOKN, seit April 2018 Mitglied des Vorstandes und seit Dezember 2022 stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Er verantwortet die Bereiche Finanzen, Kundenservice, Vertrieb und Versicherungsservice, Versorgungs- und Leistungsmanagement sowie die Überwachung der abrechnenden Vertragspartner (ÜdAV).
Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Rund 3 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an über 100 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung rund 14 Milliarden Euro.
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