Ausbildungsfonds trotz verfassungsrechtlicher Bedenken beschlossen
Peter Rudolph, Vorsitzender der CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft und stellv. Bundesvorsitzender der CDA-CGB-AG: "Obwohl wir im Lande Bremen mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als Ausbildungsplatzbewerber haben und trotz der vom Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff in einem Gutachten geäußerten rechtlichen Bedenken haben SPD, Linkspartei und Grüne noch schnell vor der Bremer Bürgerschaftswahl am 14. Mai den bundesweit ersten und einzigen allgemeinen Ausbildungsfonds im Parlament durchgepeitscht. Ich hoffe, dass die Handelskammer Bremen ihre Ankündigung wahrmacht und vor dem Staatsgerichtshof gegen den Ausbildungsfonds klagt."
Mit den Mitteln aus dem Ausbildungsfonds sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildungsbegleitende Maßnahmen gefördert werden. Einzelheiten sind im Gesetz nicht geregelt, sondern sollen vom Senat durch Verordnungen beschlossen werden können. Dies betrifft u.a. die Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe und zur Gewährung des Ausbildungskostenausgleiches sowie die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsabgabe befreien lassen können.
Im Gesetz selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe lediglich eine Bemessungsobergrenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbildende Betriebe eine Bandbreite vorgesehen. Weiterhin ist im Gesetz festgelegt, dass aus dem Ausbildungsfonds jährlich mindestens 7 Millionen Euro für ausbildungsbegleitende und -unterstützende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden sollen, über die ein Verwaltungsrat entscheidet.
Die im Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbehörden sollten für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden. Offensichtlich hatte der Senat Angst vor einem Rechtsstreit mit dem Bund über die Zulässigkeit des Ausbildungsfonds. Einen Tag vor der Parlamentsdebatte haben die Regierungsfraktionen noch schnell einen umfangreichen Änderungsantrag zu ihrem Gesetz vorgelegt, der nun auch für Bundesbehörden und Soldaten die Erhebung der Ausbildungs-Zwangsabgabe vorsieht. Kirchiche Einrichtungen sollten zunächst auch noch in den Geltungsbereich des Landes-Ausbildungsfonds einbezogen werden. Nach Intervention der Relegionsgemeinschaften wurde davon kurzfristig wider Abstand genommen. Chaos hoch drei.
Die CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft sieht im beschlossenen Bremer Ausbildungsfonds keinen erfolgversprechenden Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Statt die bremischen Betriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zuständigen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Wenn das Land Bremen regelmäßig bei allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plätzen landet und rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen und sich als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt behaupten müssen, kann dies nicht den Betrieben angelastet werden. Die Verantwortung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbildungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zuständigkeit für das Bildungsressort hat.
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