BKK Dachverband: Kernforderungen zur Reform der Krankenhausvergütung
„Das System Krankenhaus muss auf eine gesunde Basis gestellt werden. Ein Hinauszögern der Reform hat eine ungesteuerte Strukturanpassung zur Folge, zum Nachteil einer hochwertigen Patientenversorgung. Kooperationen unter den Kliniken sind angesagt. Die Einführung von Leistungsgruppen und Versorgungsstufen (Level) als Kernelemente des Reformvorschlages führen zu eindeutigen Arbeitsaufträgen an die Krankenhäuser und fördern Spezialisierung und Konzentrationsprozesse. Nur so können langfristig finanzielle und personelle Ressourcen gehoben und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden“, betont Franz Knieps Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Bei der Ausgestaltung eines so weitreichenden Reformvorhabens sind weitreichende Ausnahmeregelungen zu vermeiden. Neben Bund und Ländern sind zwingend alle Akteure des Gesundheitswesens, vor allem die gesetzlichen Krankenkassen einzubinden. Denn nicht zuletzt sind die Finanzierung der Vorhaltekosten Beitragsgelder der Versichertengemeinschaft, die zukünftig für strukturelle Maßnahmen eingesetzt werden sollen.
„Vorhaltekosten dürfen nur nach bundesweit einheitlichen Kriterien und anhand eines tatsächlichen Versorgungsbedarfes gezahlt werden. Wichtig ist, dass man auch morgen noch fest hinter der vorgesehenen kostenneutralen Umsetzung dieser Reformvorschläge steht und die Investitionskostenfinanzierung endlich anpackt. Dazu bedarf es auch einer kontinuierlichen Evaluation der anstehenden Reform“, so Franz Knieps.
Bund und Länder wollen bis zur Sommerpause gemeinsam einen Referentenentwurf für die geplante große Krankenhausreform erarbeiten. „Unbedingt mitgedacht werden muss die gleichzeitige und aufeinander abgestimmte Neuordnung der Notfallversorgung“, erklärt Franz Knieps.
Das Positionspapier des BKK Dachverbandes zur Reform der Krankenhausvergütung finden Sie hier:
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