Medien

BTE erhält drei Auszeichnungen als bester Arbeitgeber bei Great place to Work®-Preisverleihung

BTE ist bei der Preisverleihung des Great Place to Work®-Arbeitgeberwettbewerbs am 09.03.2023 in Köln gleich mit drei Titeln ausgezeichnet worden: als „Bester Arbeitgeber im Consulting 2023“, „Bester Arbeitgeber kleiner Mittelstand 2023“ und als „Bester Arbeitgeber in Niedersachsen-Bremen 2023“.

Das Consultingunternehmen BTE Tourismus- und Regionalberatung wurde am 09. März im Rahmen der Great Place to Work®-Preisverleihung als eines von 10 Unternehmen mit dem Titel „Bester Arbeitgeber in Niedersachsen-Bremen“ ausgezeichnet. BTE setzte sich damit gegen 90 mitbewerbende Firmen der Region durch, die sich alle vorab als „Great Place to Work®“  bewarben.

In der Kategorie „Bester Arbeitgeber kleiner Mittelstand 2023“ schaffte BTE es unter die TOP 50 der ausgezeichneten Arbeitgeber und setzte sich damit gegen eine harte Konkurrenz aus insgesamt 350 Unternehmen durch.

Besonders stolz ist BTE auf eine gute Top 20 Platzierung in der Kategorie „Bester Arbeitgeber im Consulting 2023“, in welcher sich bundesweit nur 35 von 69 bewerbenden Unternehmen qualifizieren konnten.

Grundlage für den Vergleich der Arbeitgeber ist ein unabhängiges, anonymes Feedback der Mitarbeitenden und die Analyse von Maßnahmen und Programmen der Personalarbeit. Die Mitarbeitenden-Befragung wird durch das international tätige Forschungsnetzwerk Great Place to Work® eingeholt. Über 700 Unternehmen in Deutschland und 10.000 weltweit führen jährlich Great Place to Work® Mitarbeiterbefragungen durch.

Im Vergleich mit anderen kleinen Unternehmen des Mittelstandes hat BTE überdurchschnittlich gute Ergebnisse in den Bereichen Wertschätzung und Gleichbehandlung des Personals, Teamgeist, Engagement der Mitarbeitenden für das Unternehmen und Chancengleichheit in der persönlichen Entwicklung erzielt. Auch die Eigenverantwortung und die Vielschichtigkeit der Arbeit wurden von dem 20-köpfigen Team an den fünf BTE-Standorten positiv hervorgehoben. In der Gesamtbewertung zur Beurteilung aller abgefragten Aspekte der Arbeitsplatzkultur liegt BTE bei 93 %.

Dr. Alexander Schuler, Sprecher der Geschäftsführung bei BTE, nahm den Preis in Köln persönlich entgegen: „Es freut mich sehr, dass unsere Mitarbeitenden uns so gut bewertet haben und wir damit sogar deutschlandweit als Arbeitgeber konkurrenzfähig sind. Die aus der Vorjahresumfrage entstandenen Verbesserungsvorschläge des Teams konnten wir erfolgreich umsetzen und in diesen Bereichen auch eine höhere Bewertung erzielen.“

„Gute Arbeitgeber haben eines gemeinsam“, sagt Sebastian Diefenbach, Leiter Kundenberatung bei Great Place to Work®, „sie engagieren sich für eine glaubwürdige, faire Führung und die aktive Förderung der Mitarbeitenden. Respekt, Vertrauen und Teamgeist sind in hohem Maße Teil der Unternehmenskultur.“

Seit 2020 gehört die Great place to Work® Befragung zum festen Qualitätsbaustein von BTE. Bereits zum zweiten Mal hat BTE nun die Zertifizierung als Great Place to Work® erhalten und macht es sich zur Aufgabe, aus den Ergebnissen kontinuierlich und gemeinsam mit den Mitarbeitenden Maßnahmen zu entwickeln, um die Arbeitsplatzkultur weiter zu fördern und zu entwickeln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTE – Tourismus- und Regionalberatung Partnerschaftsgesellschaft mbB
Stiftstraße 12
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 70132-0
https://bte-tourismus.de

Ansprechpartner:
Stefanie Osbahr
Office-Management
Telefon: +49 (511) 70132010
E-Mail: pr@bte-tourismus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel