BUND für faire Lastenverteilung
„Die Landesregierung muss jetzt schnell ihre Ankündigung umsetzen, die für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung notwendigen Flächen landesplanerisch zu sichern“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Dabei müssen auch die dichter besiedelten Planungsregionen Düsseldorf und des RVR einen fairen Beitrag leisten. Dies nicht zuletzt auch, um eine einseitige Belastung der Naturräume zu vermeiden.“
Die Flächenanalyse des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist nach Ansicht des BUND hierfür eine gute Grundlage. Danach sollen die Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster ein Teilflächenziel von 2,13 Prozent der regionalen Gesamtfläche erbringen, die Planungsregion Düsseldorf hingegen nur 1,14 Prozent und die Planungsregion des RVR 0,46 Prozent. Nach dem am 1.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss NRW bis spätestens 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stellen. Mit einem generellen Wegfall des 1.000 Meter-Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Siedlungsbereichen könnten nach Ansicht des BUND diese Potenzialflächen deutlich erweitert werden, ohne den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Beeinträchtigungen zu schmälern.
Die jetzt von der Landesregierung geplante Öffnung von Gewerbe- und Industrieflächen für die Windenergienutzung geht aus Sicht des BUND in die richtige Richtung. „Jedoch ist die bloße Öffnung zu unverbindlich. Es darf nicht sein, dass die Belastungen durch Windenergieanlagen nur von den Freiraumflächen getragen werden und andere Flächenkategorien ausscheiden. Windräder sind nun einmal Industrieanlagen. Diese gehören auch in Industriegebiete“, so BUND-Chef Sticht. Die Versuche einiger Lobbyvertreter, sich die im Zuge der Energiewende frei werdenden riesigen Kraftwerksstandorte allein als zusätzliche Gewerbe- und Industrieflächen zu sichern, müssten unterbunden werden.
Ziel der Landes- und Regionalplanung müsse eine räumlich ausgewogene Lastenverteilung im Hinblick auf die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Mensch sein. Dabei müssten die Vorbelastungen der einzelnen Regionen berücksichtigt werden und die Auswirkungen der Planungen für die unterschiedlichen Träger der erneuerbaren Energien übergreifend betrachtet werden. Die Ausrichtung von Windflächenstandorten prioritär auf die bereits vorhandenen Ausbauschwerpunkte in NRW würde in Naturräumen mit höchster Bedeutung für den Natur- und Artenschutz zu einer überproportionalen Belastung führen.
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