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„DIE FAIRE SIEBEN“ für Movie Park Germany und weitere Freizeitparks: VDFU startet Kampagne mit deutscher Freizeitwirtschaft für steuerliche Gleichbehandlung

Hinter den Kulissen von Hollywood in Germany geht es dieses Mal politisch zu: Der Branchenverband VDFU startet die Kampagne „DIE FAIRE SIEBEN“ und setzt sich gemeinsam mit Movie Park Germany und den weiteren Mitgliedern für mehr Gleichberechtigung ein. Ziel ist es, die mögliche Besteuerung der Eintrittsentgelte von Freizeiteinrichtungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu erwirken.

Die Europäische Union gewährt Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen. Während alle in der betreffenden EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote in Deutschland davon profitieren, haben einzig Vergnügungsparks das Nachsehen. Daraus resultieren nicht nur Wettbewerbsnachteile im Inland, sondern auch Standortnachteile gegenüber Vergnügungsparks im benachbarten Ausland.

Ob Jahrmarkt, Bergbahnen, Museum, Tierpark, Kino, Festival, Schwimmbad oder Zirkus – Deutschland schöpft die steuerrechtlichen Möglichkeiten der EU bei Eintrittsberechtigungen für Freizeitangebote aus – zumindest fast. Während auf die Eintrittsentgelte aller zuvor genannten Einrichtungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz erhoben wird oder sie gänzlich davon befreit sind, werden einzig Vergnügungsparks mit dem Regelsatz von 19% besteuert. Für den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) ist die uneinheitliche Regelung nicht nachvollziehbar.

Verschiedene Arten von Freizeiteinrichtungen stehen in direktem Wettbewerb um Besucher*innen zueinander und sind nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbar. Zielgruppen wie auch die Angebote überschneiden sich. Dennoch gelten für die Marktteilnehmer unterschiedliche Regeln. Dabei steht der Gesetzgeber in der Pflicht, Rahmenbedingungen nicht zulasten einzelner Wettbewerber zu verschlechtern.

„Freizeitangebote sind ein Ventil zur Auflösung sozialer Spannungen und wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe. Vergnügungsparks in Deutschland haben ihre hohe gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliche Bedeutung unlängst unter Beweis gestellt. Sie erfüllen alle Anforderungen zur Anwendung der reduzierten Umsatzsteuer und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen“, sagt Jürgen Gevers, Geschäftsführer VDFU e.V.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer und wird von Verbraucher*innen gezahlt. Die Europäische Union macht die soziale Entlastung der Verbraucher*innen sogar zur grundlegenden Voraussetzung für die Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze: „(…) Steuerbefreiungen und -ermäßigungen müssen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein und dürfen nur aus genau definierten sozialen Gründen und zugunsten des Endverbrauchers erlassen worden sein“, besagt Art. 110, Richtlinie 2006/112/ EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums sind gerade Familien mit Kindern von sinkenden Reallöhnen, zunehmenden Kostendruck und steigender Inflation im besonderen Maße betroffen. Die Umsatzsteuer bietet sich als Instrument zur Entlastung der Verbraucher*innen an, denn gemessen am Einkommen ist sie regressiv. Sie richtet sich nicht nach individueller Leistungsfähigkeit. Jeder zahlt sie in gleicher Höhe. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, ist überproportional von der Umsatzsteuer betroffen. „Vergnügungsparks erfahren steuerliche Ungleichbehandlung auf nationaler und internationaler Ebene. Sozioökonomische Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit sind gefährdet. Leidtragende sind der Wirtschaftsstandort Deutschland und nicht zuletzt die Besucher*innen wie auch Beschäftigte“, so Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident VDFU e.V.

Mit der Kampagne „DIE FAIRE SIEBEN“ möchte der VDFU die steuerliche Ungleichbehandlung auflösen. Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Eintrittsentgelte aller touristischen Freizeitangebote stellt internationale Konkurrenzfähigkeit und fairen inländischen Wettbewerb sicher. Sie entlastet niedrige und mittlere Einkommensschichten und senkt den bürokratischen Aufwand.

Mehr Infos unter: www.diefairesieben.de 

Über die Movie Park Germany GmbH & Co KG

Seit 1996 bietet Movie Park Germany seinen Besuchern unter dem Motto „Hurra, ich bin im Film!“ Shows, Attraktionen und Events rund um das Thema Film. Auf einer Fläche von etwa 45 Hektar tauchen die Gäste in die Filmwelt ein und erleben in über 40 unterschiedlichen Attraktionen Spannung, Entertainment und Nervenkitzel. Dabei ist Deutschlands größter Film- und Freizeitpark für große und kleine Besucher ein besonderes Erlebnis und trägt seit 2006 die Auszeichnung „OK für Kids“ des TÜVs. Mit seinem Nickland, einem der größten NICK-Themenbereiche weltweit, ist der Park besonders für Familien geeignet. Dank des hauseigenen Reiseveranstalters Movie Park Holidays ist auch eine längere Anreise inklusive Übernachtung in verschiedenen Partnerhotels ein Kinderspiel. www.movieparkholidays.de. Movie Park ist Teil von Parques Reunidos, einem der weltweit führenden Betreiber von regionalen Freizeitparks mit einem gut diversifizierten Portfolio von mehr als 60 verschiedenen Anlagen (Themenparks, Zoos und Meeresparks, Wasserparks und andere Attraktionen), die sich über 12 Länder in Europa, Nordamerika, dem Nahen Osten und Australien verteilen.

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