EU-Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie
– Mindestens 45 Prozent Erneuerbare bis 2030 zur Einhaltung der Klimaziele nötig
– Transformation des Energiesystems und damit verbundene Kapitalströme naturverträglich um- und einsetzen
– Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Energie aus Wasserkraft und Biomasse unzureichend
Im Trilog-Verfahren beraten die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Europäische Rat am Montag über die Novellierung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED). Diese soll im Zuge des Fit-for-55-Paketes aktualisiert werden, das als Teil des EU-Green Deal erarbeitet wurde.
In Anbetracht der fossilen Energiekrise sieht der WWF Deutschland den schnellen Ausbau der Wind- und Solarenergie sowie der Netzinfrastruktur EU-weit als dringend erforderlich an. Es ist daher maßgeblich, dass ein ambitioniertes Ziel für einen Erneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 45 Prozent bis zum Jahr 2030 beschlossen wird.
„Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat haben bei den morgigen Verhandlungen die Chance, die Ziele für mehr Energiesouveränität und das Erreichen der Klimaziele gleichzeitig zu adressieren“, sagt Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klimaschutz- und Energiepolitik beim WWF Deutschland. „Dazu müssen die Weichen für ein Energiesystem gestellt werden, das zu hundert Prozent auf Erneuerbaren Energien basiert. Dies ist angesichts der fortschreitenden Klimakrise – etwa mit Blick auf die dramatische Dürre in Teilen Italiens und Frankreichs – dringend erforderlich. Um den Pfad zu einem vollständig erneuerbaren Energiesystem sicher zu beschreiten, braucht es daher ein ambitioniertes Ziel für einen Anteil an Erneuerbaren Energien von mindestens 45 Prozent bis zum Jahr 2030. Die Kommission und das Parlament unterstützen dies bereits. Die Regelungen müssen nun so ausgestaltet werden, dass keine widersprüchlichen Investitionssignale ausgesendet werden, durch die für Mitgliedsstaaten weniger Anreiz besteht, Erneuerbare auszubauen.“
Der WWF Deutschland fordert auch, dass in den Verhandlungen sichergestellt wird, dass die Transformation des Energiesystems und die damit verbundenen Kapitalströme naturverträglich um- und eingesetzt werden. Wasserkraftwerke müssen daher von den Privilegien der Vorranggebiete für die Errichtung erneuerbarer Infrastrukturen – sogenannter Go-to-Gebiete – ausgeschlossen werden. Zudem gilt es, die vom EU-Parlament vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskriterien für Wasserkraft zu erhalten. Hinsichtlich der energetischen Nutzung der Biomasse geht es jetzt um Schadensbegrenzung: Es sollte mindestens der Vorschlag des EU-Parlaments umgesetzt werden, die Anrechenbarkeit von Primärholzbiomasse auf die Erneuerbare-Energien-Ziele durch einen Deckel zu begrenzen.
Hintergrund:
Der russische Überfall auf die Ukraine hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr dazu veranlasst, mit dem REPowerEU-Paket einen weiteren Vorschlag für eine zusätzliche Überarbeitung der RED-Richtlinie vorzulegen. Ziel ist es, die EU schneller unabhängig von fossilen Energieimporten aus Russland zu machen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Die Kommission schlug unter anderem vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 von ursprünglich 40 Prozent auf 45 Prozent zu erhöhen. Erneuerbare Energien sollen als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft werden. In den sogenannten Go-to-Gebieten sollen sie von Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgenommen und schneller genehmigt werden können. Weitere Vereinfachungen sieht das Paket auch für die Installation von Wärmepumpen, Solaranlagen, Energiespeichern und der Netzinfrastruktur vor.
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