Herstellerverantwortung bedeutet verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung
„Mit der kommunalen Abwasserrichtlinie soll die erweiterte Herstellerverantwortung für Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser endlich rechtlich festgeschrieben werden. Dies wäre ein umweltökonomischer Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung. Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen würden so endlich verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Gleichzeitig würden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden.
Die zeitnahe Implementierung der Herstellerverantwortung ist vor allem im Hinblick des Investitionsbedarfs der weiteren in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zwingend notwendig. Die Richtlinie sieht die verpflichtende Einführung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen vor. Ohne Kostenübernahme durch die Verursacher der Spurenstoffe müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort die Kosten tragen. Die Abwasserentgelte könnten dann in den betroffenen Regionen deutlich steigen.
Der BDEW setzt sich seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten praxisnahen „Fondsmodells“ vorgelegt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.“
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