Kinetos® Wallbox ist eichrechtskonform
Wer sein Elektrofahrzeug lädt, darf nur die Lademenge bezahlen, die auch wirklich geladen wurde. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verlangt das deutsche Mess- und Eichrecht, dass die beim Verkauf von Energie an einer Ladestation gemessenen Werte korrekt angezeigt und abgerechnet werden. Grundsätzlich darf in Deutschland elektrische Energie an öffentlichen Ladestationen nur eichrechtskonform abgerechnet werden. Die Grundlage für die Eichrechtskonformität liefert das Mess- und Eichrecht (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Komplexen Prüfprozess erfolgreich durchlaufen
Sobald Energie direkt oder indirekt verkauft wird, muss eine eichrechtskonforme Zählung und Belegführung nachgewiesen werden. Dazu müssen die Messgeräte mit den eichrechtlichen Anforderungen übereinstimmen. Dies ist durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle zu bescheinigen. Der Kölner E-Ladetechnologie Anbieter Kinetos® hat den komplexen Konformitätsbewertungsprozess erfolgreich durchlaufen und die Baumusterprüfbescheinigung nach Modul B erhalten.
Einhaltung aller erforderlichen Regeln, technischer Spezifikationen und Normen
„Nach ausführlichen Tests freuen wir uns, dass die Kinetos® Group den Konformitätsbewertungsprozess ihrer Kinetos® AC Power Rock Wallbox für den Deutschen Markt erfolgreich bestanden hat. Wir sind gespannt welche weiteren Entwicklungen wir in diesem Zukunftsmarkt der E-Ladestationen und Charger noch sehen und prüfen dürfen.“, so Dieter Fröhlich, Director Operations CSA Group Bayern.
Weitere Zertifizierungen sind bereits im Gang. Prof. Dr. Dragan Vučetić, Geschäftsführer der Kinetos® Group ergänzt: „Die gute und schnelle Kommunikation mit der CSA Group hat uns die Konformitätsprüfung erleichtert. Mit der Konformitätsprüfung durch die CSA Group wurde die Einhaltung der relevanten Regeln, technischen Spezifikationen und Normen für öffentliche Ladestationen nun bescheinigt.“
Die sogenannten eichrechtskonforme Wallbox wird im öffentlichen und halböffentlichen Bereich eingesetzt. Sie benötigt eine direkte, intelligente Vernetzung zu einem Zahlungs- und Abrechnungsbackend. Die Bezahlung kann über alle in Deutschland üblichen Ladekarten erfolgen. „In Anbetracht des riesigen Bedarfs an öffentlichen Ladepunkten verfügt Deutschland jetzt über einen Hersteller, um die bis 2035 gesteckten E-Mobilitätsziele umzusetzen“, so Prof. Dr. Dragan Vučetić.
Die Kinetos® Group Holding GmbH (www.kinetos.de) ist ein technologieführender deutscher Hersteller und Anbieter von Ladetechnologien für die E-Moblität. Die E-Ladelösungen der Kinetos®, die als Onboard- Charger in E-Fahrzeugen und als Schnellladesäulen (DC) und Wallboxen (AC) zum Einsatz kommen, ermöglichen ein sehr schnelles Laden bei einem sehr hohen Wirkungsgrad. Der 2018 gegründete Hersteller und Anbieter hat seinen Hauptsitz in Köln und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in Deutschland.
Kinetos® bietet innovative Ladestationen der neuesten Generation, die Hardware, Software und Services wie Planung, Projektmanagement für die Installation sowie Wartung umfassen. Ausgezeichnet mit dem Designpreis des Landes Rheinland-Pfalz steht Kinetos® für die Symbiose von innovativer Technologie und modernem Design.
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