Mehr Raum für Windenergie und Photovoltaik-Anlagen in der Region
Der Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird nun vom Gesetzgeber ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen. Eine wichtige Änderung betrifft den Ausbau der Windenergienutzung: Künftig sind Landschaftsschutzgebiete nicht mehr per se tabu. Das ergibt sich aus der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. „Etwa 45 Prozent der Fläche der Region Hannover stehen unter Landschaftsschutz“, erläutert Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung. In den vergangenen Monaten hat der Fachbereich überprüft, welche Bereiche innerhalb von Landschaftsschutzgebieten künftig als Standorte für Windkraftanalgen infrage kommen – und welche nicht. Naturschutzgebiete, geplante Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete und Wälder, die sich mit Landschaftsschutzgebieten überschneiden, sollen auch künftig ausgeschlossen sein für den Windkraftausbau. Gleiches gilt für Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten, Moore, Biotopverbunde und wertvolle Böden sowie historische Kulturlandschaften. „Wenn wir alle Kriterien anwenden, werden 36 Prozent der Fläche der Region weiterhin geschützt sein“, teilt Beuning mit.
Neu ist zudem, dass auch in Waldflächen Windanlagen errichtet werden können – diese Möglichkeit eröffnet das Landesraumordnungsprogramm LROP aus dem Jahr 2022. „Ausgenommen sind Waldflächen, die als Vorranggebiet Wald festgelegt sind, sowie historisch bedeutsame Waldstandorte – zudem nehmen wir Laub- und Mischwaldbestände von einer möglichen Windenergienutzung aus“, erläutert Dr. Wolfgang Jung, Leiter des Teams Regionalplanung.
Rückenwind für den Ausbau der Windenergie erwartet Umweltdezernent Palandt auch durch ein Gesetz, das die niedersächsische Landesregierung aktuell plant: Zukünftig sollen 20 Prozent der beim Betrieb der erneuerbaren Energien anfallenden Gewinne an Kommunen, Nachbar*innen und Energiegenossenschaften abgeführt werden. „Dass damit endlich mehr Wertschöpfung in der Region und vor Ort verbleibt, steigert sicher die Akzeptanz für den Bau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen“ stellt Palandt fest.
Wenn alles glattgeht, könnte die Regionsversammlung Ende 2023 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des RROP fassen. Die 6. Änderung ist indes schon in Vorbereitung und soll den Weg frei machen für den Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen. „Dieser Baustein ist für die Versorgung mit erneuerbaren Energien mittelfristig genauso wichtig wie die Windkraft. Mittels Photovoltaik erzeugter Strom wird zukünftig einen größeren Anteil am erneuerbaren Energiemix haben müssen als der aus der Windenergie“, sagt Palandt. „Aber nur, wenn wir beides – ausreichend Strom aus Sonne und Wind erzeugen, haben wir eine realistische Chance, unser Ziel der Klimaneutralität für 2035 zu erreichen.“ Wichtig dem Umweltdezernenten zudem, dass beim Ausbau der Solarenergie deutlich mehr PV-Anlagen im versiegelten Innenbereich der Siedlungsflächen installiert werden müssen als in der Landschaft. „Der Ausbau im Freiraum darf nicht dazu führen, dass in den Siedlungsbereichen nichts mehr passiert. Es gibt genug freie Dächer und andere versiegelte Areale, die für PV-Anlagen genutzt werden können.“ Das sei allerdings nicht Bestandteil des RROP.
Palandt appelliert an die Kommunen, nicht erst auf die Änderung des RROP zu warten, sondern bereits jetzt mit den Planungen für Freiflächen-Photovoltaik zu beginnen. „Schon jetzt ist es möglich, in einem Radius von 200 Metern von Autobahnen und Bahnstrecken des Fernverkehrs ohne Bebauungsplan großflächig PV-Anlagen zu planen“, erläutert Palandt. Für alle anderen Flächen, müssten die Kommunen entsprechendes Baurecht über einen sogenannten B-Plan schaffen. Die Region werde ein regionales Freiflächen-Photovoltaikkonzept als Grundlage für die Planungen der Kommunen erarbeiten, kündigt Palandt an und fügt hinzu: „Das soll aber nicht heißen, dass die Städte und Gemeinden nicht auch jetzt schon Flächen identifizieren und in die konkrete Planung einsteigen können.“
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