Mieterbund-Direktorin Dr. Melanie Weber-Moritz: Mieterbund fordert sozialverträgliche Wärmewende im Gebäudebereich Abschaffung Modernisierungsumlage ist zwingend
Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde beschlossen, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet und soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Die Ampelkoalitionäre beschlossen gestern unter anderem, darauf zu achten, dass unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich vermieden werden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen wird, auch für Mieterinnen und Mieter. Die genaue Ausgestaltung blieb dabei jedoch offen.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen und Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäude einzuführen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Daher ist es aus Sicht des Deutschen Mieterbundes von zentraler Bedeutung, die klimapolitischen Maßnahmen durch ausreichende soziale Rahmensetzungen zu flankieren, insbesondere im Mietrecht und bei der Förderung. Auch das Europäische Parlament hat mit der Abstimmung des Entwurfs der Gebäuderichtlinie für eine sozialverträgliche Ausgestaltung gestimmt.
„Bei der nationalen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich muss die sozialverträgliche Ausgestaltung an erster Stelle stehen“, fordert Weber-Moritz während der heutigen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ (BT-Drs. 20/4675).
Um die sozialverträgliche Rahmensetzung für die Wärmewende sicherzustellen, muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes zwingend die Modernisierungsumlage abgeschafft oder deutlich abgesenkt werden. Denn bereits heute sind die aus der Modernisierungsumlage resultierenden Preissteigerungen für viele Mieter:innen nicht bezahlbar. Die Modernisierungsumlage konfrontiert Mieter:innen mit hohen Mieterhöhungen, die wiederum zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus ihren Wohnvierteln führt. Dies liegt vor allem in der Konstruktion der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) begründet, die soziale, ökologische und ökonomische Fehlanreize setzt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen möglichst warmmietenneutral erfolgen – das heißt, dass Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen mit der Kostenersparnis durch den reduzierten Energieverbrauch ausgeglichen werden. Aufgrund der Fehlanreize durch die Modernisierungsumlage wird dies in der Praxis nach Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes de facto nie erreicht. So können Vermieter:innen die Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete umlegen und haben dabei weder ordnungsrechtliche Vorgaben noch Anreize für eine hohe Sanierungstiefe und Energieeinsparungen, da die Energiekosten zu 100 Prozent an Mieter:innen weitergereicht werden.
„Um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Wohnkosten zu schützen, brauchen wir eine deutliche Steigerung der Sanierungstiefe mit dem Ziel, die Energie- und Heizkosten erheblich zu senken und Warmmietenneutralität bei Modernisierungen zu erreichen“, so Weber-Moritz.
Zur Erreichung dieses Ziels sollte die Modernisierungsumlage aus Sicht des Deutschen Mieterbundes vollständig im Rahmen einer (Teil-)Warmmiete aufgelöst oder – alternativ – die Kosten sollten fair zwischen öffentlicher Hand, Vermieter:innen und Mieter:innen zum Beispiel im Rahmen des Drittelmodells aufgeteilt werden.
„Klimaschutz im Gebäudebereich stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, daher muss eine gerechte Verteilung der notwendigen Kosten in den Mittelpunkt gerückt werden,“ so Weber-Moritz.“
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 22323-0
Telefax: +49 (30) 22323-100
http://www.mieterbund.de/