Sport

Neuer Erlass der Präfektur Neapel

Ein neuer Erlass der Präfektur Neapels versucht nun, zu erreichen, was in der ersten Runde noch krachend gescheitert war. Am Abend wurde verfügt, dass die SSC Napoli keine Eintrittskarten für das Achtelfinalrückspiel der UEFA Champions League am kommenden Mittwoch, 15. März, an Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main verkaufen darf. Der letzte Erlass sah dieses Verbot noch für Personen mit deutschem Wohnsitz vor. Nachdem das kampanische Verwaltungsgericht einem Eilantrag von Eintracht Frankfurt stattgegeben und den Erlass für rechtswidrig erklärt hatte, legten die neapolitanischen Behörden nun nach.

„Der neue Erlass ist in Inhalt und Begründung nicht minder rechtswidrig und zudem auch völlig untauglich, weil zwei Drittel unserer Fans bekanntermaßen aus der Rhein-Main-Region und nicht aus Frankfurt kommen“, kommentiert Vorstandsmitglied Philipp Reschke den neuen Erlass.

„Es gäbe womöglich unzählige Wege, diesen Erlass faktisch zu umgehen und Teile unserer Fans in Stadion zu bringen. Aber erstens werden wir uns nicht in Postleitzahlengebiete aufspalten lassen. Und zweitens möchten wir niemanden vor Ort der offensichtlichen Gefahr behördlicher Willkür aussetzen, wie wir sie jetzt seit dem Hinspiel in beispielloser Form mit allen Verantwortlichen in Neapel erleben. Daher werden wir auf das Auswärtskontingent vollständig verzichten, sollte sich an der Verfügungslage nicht wider Erwarten noch kurzfristig etwas ändern.“

Eintracht Frankfurt wird auch gegen die neue Verfügung der Präfektur Neapels Rechtsmittel einlegen. „In Anbetracht der Zeit geht es jetzt vor allem ums Prinzip und um die Zukunft“, so Reschke zu den bevorstehenden und langwierigen rechtlichen Maßnahmen.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Eintracht Frankfurt e. V.
Alfred-Pfaff-Straße 1
60386 Frankfurt
Telefon: +49 (800) 743-1899
https://www.eintracht.de

Ansprechpartner:
Jan M. Strasheim
Leiter Medien und Kommunikation
Telefon: +49 (69) 99503-100
E-Mail: theimann@eintracht-frankfurt.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel