Online-Poker – Spieler erhält Verlust in Höhe von 37.000 Euro zurück
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Doch auch danach haben die Anbieter von Online-Glücksspielen keinen Freifahrtschein. Nur wenn sie eine in Deutschland gültige Lizenz für das Vermitteln und Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet haben, dürfen sie auch Spieler mit Wohnsitz in Deutschland an den Online-Glücksspielen teilnehmen lassen. „Aber auch ohne die erforderliche Genehmigung haben viele Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da ihr Angebot ohne Lizenz illegal ist, können Spieler ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Das gilt auch für Verluste beim Online-Poker, wie das Urteil des LG München zeigt.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte über die deutschsprachige Webseite des beklagten Anbieters von April 2020 bis November 2021 an Online-Pokerspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 37.000 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte der Anbieter in diesem Zeitraum nicht, diese wurde erst Ende 2022 verliehen. „Da das Angebot somit illegal war, forderten wir den Verlust zurück“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
Auch in diesem Fall entschied das Gericht, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes hat. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Verträge über die Teilnahme am Online-Poker nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das LG München.
Dem Argument der Beklagten, dass sie lediglich einen geringen Teil der getätigten Einsätze als Gebühren einbehalte und sie ansonsten im Auftrag der Spieler weiterleite, folgte das Gericht nicht. Der Kläger habe seine Einsätze unmittelbar an die Beklagte gezahlt und dann wurden sie seinem Account gutgeschrieben. Ob von dort anschließend Einsätze an andere Spieler weitergeleitet werden, sei ohne Belang, führte das Gericht aus.
Ziel der Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertag sei der Schutz der Spieler vor Spielsucht und die Kriminalprävention. Daher führe schon der einseitige Verstoß der Beklagten gegen das Verbot zur Nichtigkeit der geschlossenen Verträge. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme am Online-Poker ggf. selbst gegen ein Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot von Online-Glücksspielen gekannt habe und die Existenz verschiedenartigster Verbotsgesetze könne nicht als bekannt vorausgesetzt werden, so das LG München. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen.
„Die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Angebot von Online-Casinospielen, Online-Poker und Online-Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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