RED 3: Rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien zerstören Investitions- und Vertrauensschutz!
Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas e.V., kommentiert:
„Angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege, zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen und zu kurzer Übergangsfristen ist die Einführung von Treibhausgaskriterien für Bestandsanlagen ein Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung! Dies ist ein massiver Eingriff in den Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber, widerspricht sämtlichen Zielsetzungen der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung und setzt die Axt am Anlagenbestand an. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst.
Es ist zudem in keinster Weise nachvollziehbar, dass Bestandsanlagen höhere Anforderungen als Neuanlagen erbringen müssen. Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass das mögliche Versehen behoben wird und Bestandsanlagen ebenfalls erst ab 2036 umfassende Auflagen erfüllen müssen.
Die chaotische Einführung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II hat bereits gezeigt, wieviel Schaden überbordende Bürokratie und nichtnachvollziehbare Regelungen anrichten können – dies darf sich nicht wiederholen! Die Bundesregierung muss in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden sowie Nachweisverfahren auf ein Minimum beschränkt und ausreichend Übergangsfristen gewährt werden. Sonst droht Deutschland, dass große Teile des gut funktionierende Anlagenpark aufgrund überbordender Bürokratie frühzeitig vom Netz vom Netz geht.“
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