Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
„Dem Referentenentwurf fehlt die Vision für eine nachhaltige Pflege. Wir vermissen die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems, das alle Gesundheitsfachberufe und alle Sektoren einbezieht.
Der jetzige Referentenentwurf dient vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen der Pflegeversicherung. Nicht aufgefangen werden die immensen Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen, die zu großen zusätzlichen Belastungen der Sozialhilfeträger führen werden.
Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung steht nach wie vor aus, in der bezüglich der pflegebedingten Kosten der ´Sockel-Spitze-Tausch´ aufzugreifen ist. Benötigt werden tatsächliche qualitative Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Die Bedingungen für pflegende Angehörige müssen sich verbessern. Benötigt wird die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems. Dies mit einer sinnvollen Zusammenführung von SGB V- und SGB XI-Leistungen.
Abgelenkt wird in den Regelungen des Referentenentwurfs zur Personalausstattung mit qualifizierten Pflegehilfskräften von der im Koalitionsvertrag festgelegten Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. Der Entwurf enthält entgegengesetzt dazu eine umfassende Lockerung der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfskraftpersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischer Erfahrungen sowie nicht zu tolerierende langjährige Übergangsregelungen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit.
Wenn der Bund und die Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schaffen, kann die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies hat unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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