Unternehmen und Studierende möchten flexibel arbeiten
Unternehmen und Studierende wünschen sich flexible Arbeitsumfelder. So geben drei Viertel der Unternehmen an, die Arbeitszeitgesetzgebung solle auf Wochen- und nicht wie bisher auf Tagesarbeitszeiten abstellen. Auch für Studierende ist die freie Arbeitszeitgestaltung einer der drei wichtigsten Faktoren mit Blick auf ihr künftiges Arbeitsumfeld. Zu diesen Ergebnissen kommt eine verbandsübergreifende Studie, an der 500 Studierende verschiedenster Fachrichtungen und 215 Unternehmen mit Schwerpunkt auf unternehmensnahen Dienstleistungen teilnahmen.
Die Ziele des Gesetzgebers, mehr Arbeitszeitflexibilität nur im Tarifbereich zuzulassen und so mehr Unternehmen in den Tarif zu bewegen, werden, folgt man den Ergebnissen der Studie, nicht erreicht. Nur gut vier Prozent der befragten bisher nicht tarifgebundenen Unternehmen wären zu einem Wechsel in den Tarif bereit, mehr als 80 Prozent lehnen dies ab. Patrick Tapp, DDV Präsident: „Die breit angelegte Umfrage unter den Unternehmensmitgliedern zeigt eindeutig auf, dass der Wunsch nach einer stärkeren Selbstbestimmung von Arbeitszeit kaum eine Unternehmerin und einen Unternehmer dazu bewegen wird, sich deshalb in eine Tarifbindung zu begeben. Bei dem im Koalitionsvertrag verankerten Experimentierraum für flexiblere Arbeitszeitbetrachtungen ist einfach nicht nachvollziehbar, warum bei einem großen Teil von Beschäftigten aus tarifungebundenen Branchen der Wunsch nach flexiblen Arbeits- und Pausenzeiten in Zeiten der Digitalisierung nicht geprüft wird. Das erscheint mir wenig flexibel.“
Den Wunsch nach mehr Flexibilisierung äußern auch die Beschäftigten der Unternehmen. 85 Prozent der befragten Betriebe gaben an, ihre Arbeitnehmenden würden zunehmend mehr Arbeitszeitflexibilität fordern. Aber auch ihre (internationalen) Kunden wünschen sich ein flexibles Zeitmanagement. Wesentliche Hemmnisse auf dem Weg zu mehr Flexibilisierung sehen die Unternehmen in Herausforderungen bei der Führung mobiler und hybrider Teams (36 Prozent) und im gesetzlichen Rahmen (35 Prozent). Zudem befürchten 27 Prozent der Befragten eine geringere Produktivität. Besonders hohe Hürden sehen die Unternehmen bei Fragen der internationalen Arbeitsortflexibilisierung. Gut 81 Prozent der Befragten sehen hierbei Hemmnisse wegen regulatorischer Vorgaben. Auch bei der Frage der Arbeitszeitflexibilisierung berichten knapp 60 Prozent von zu viel Regulierung, nur vier Prozent der Befragten sehen hier keine Herausforderungen.
Ebenso möchten die künftigen Arbeitnehmer*innen flexibel arbeiten. Die befragten Studierenden legen großen Wert auf die freie Wahl von Arbeitszeit und -ort. Die Möglichkeit der Arbeit von zuhause bewerten 40 Prozent der 500 Befragten als wichtigsten Faktor mit Blick auf ihr künftiges Arbeitsumfeld. Es folgen die Möglichkeit einer Vier-Tage Woche (34 Prozent) und die freie Einteilung der Arbeitszeit (32 Prozent).
„In der Agenturbranche haben wir es schon lange mit einem Arbeitnehmer*innen-Markt zu tun. Mitarbeitende sind also durchaus in der Position, solche Präferenzen auch tatsächlich durchzusetzen. Das enge Korsett der aktuellen Arbeitszeitgesetzgebung passt dazu überhaupt nicht“, sagt Larissa Pohl, Präsidentin des Agenturverbands GWA. Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des VdU: „Deutschland muss handeln. Jetzt. Damit auch Deutschland endlich den Sprung in eine moderne, attraktive Arbeitswelt schafft, ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten notwendig. Unsere Studie zeigt klar auf, was sich die Arbeitnehmer*innen von morgen wünschen: Flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben und eine digitale Arbeitsumgebung. Wir müssen uns von starren Regelungen lösen und den Wandel zu einer offenen, den Bedürfnissen und Lebensumständen der Arbeitnehmer*innen passenden Arbeitskultur schaffen. Die Wochenarbeitszeit schafft für Arbeitnehmer*innen den Raum zur freien zeitlichen Gestaltung ihrer Arbeit im Einklang mit ihrem Familien- und Privatleben.“
Die Ergebnisse zeigen, dass deutlich mehr Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen gewünscht wird – sowohl von Unternehmen als auch und erst recht von Mitarbeiter*innen. Der Schutz der Arbeitnehmer*innen sei auch in einem flexibleren Rahmen nicht beeinträchtigt: „Mit dem Lieferkettengesetz und dem Hinweisgebergesetz wird es das höchste Maß an Transparenz über unternehmensinterne Prozesse geben, was wir je in Deutschland hatten. Das gilt auch für das Arbeitsschutzrecht. Der Gesetzgeber ist hier nun gefordert, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der den Unternehmen ausreichend Luft für Vertrauensarbeit und flexible Projektarbeit schafft“, sagt Ralf Strehlau, Präsident des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberatungen (BDU).
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