Finanzen / Bilanzen

Versicherungsschutz für E-Bikes: magische Grenze bei 25km/h

Die Bandbreite an Elektro-Bikes ist riesig und die Frage nach einem optimalen Versicherungsschutz umso komplizierter. "Viele Fahrradbegeisterte möchten ihr teures Elektrofahrrad gegen Diebstahl absichern. Das geht über die Hausratversicherung – allerdings nur, wenn die E-Bikes oder Pedelecs maximal 25 Stundenkilometer schnell sind und die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet", sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Für Schäden, die man Dritten mit einem solchen Fahrzeug zufügt, kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. Sie wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Schnellere Elektroräder erfordern einen anderen Versicherungsschutz.

Um sich die Suche nach einer geeigneten Versicherung zu erleichtern, ist es ratsam, das Bike vorab nach seiner Höchstgeschwindigkeit zu klassifizieren. Während E-Bikes 20 bis 45 Stundenkilometer schnell sein können, erreichen sogenannte Pedelecs maximal 25 km/h – in diese Kategorie fallen die meisten Elektrofahrräder. Eine Ausnahme sind S-Pedelecs, deren Höchstgeschwindigkeit ebenfalls bei 45 km/h liegt. "Alle motorisierten Zweiräder, deren Geschwindigkeit die 25er-Marke überschreitet, gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge des Typs ‚Leichtkrafträder mit geringer Leistung‘. Sie müssen durch ein Versicherungskennzeichen, umgangssprachlich ‚Mofa-Kennzeichen‘, abgesichert werden", sagt Boss.

Hat man eine Hausratversicherung gefunden, die auch das Elektrorad einschließt, ist dieses bei Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Raum wie dem Keller oder der Wohnung abgesichert. "Da das eher selten vorkommt ist ein extra Fahrraddiebstahlschutz empfehlenswert", sagt Boss. "Hier sollte die Nachtklausel vereinbart werden. Denn sie schließt auch Diebstähle zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein, wenn das Rad in Gebrauch ist." Ein Fahrrad gilt als ‚in Gebrauch‘, wenn Versicherte das Rad anschließen und noch in derselben Nacht weiterfahren wollen.

Fügt man bei einer Fahrt einer anderen Person einen Schaden zu, greift die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings müssen bei elektrounterstützten Fahrrädern auch hier besondere Bestimmungen beachtet werden. Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind oftmals beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

  • Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung höchstens 6 km/h;
  • der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und
  • der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.

"Am besten erfragt man im Vorwege beim Privathaftpflichtversicherer, ob ein beitragsfreier Einschluss tatsächlich möglich ist", sagt Verbraucherschützerin Boss.

E-Bikes, die 45 km/h erreichen, dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar als Kleinkraftrad kategorisiert wird und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz und damit ein Versicherungskennzeichen, über das die/der Fahrer*in dann haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz kostet im Jahr zwischen 20,- und 50,- Euro.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist aufgrund der oftmals hohen Anschaffungskosten gut zu überlegen und kostet zusätzlich zwischen 22,- und 50,- Euro jährlich, wenn eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro vereinbart wird. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile, die beispielsweise durch Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung, durch Diebstahl und Raub oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung entstanden sind. Wer sich zudem auch gegen Vandalismus absichern möchte, benötigt eine Vollkaskoversicherung. Diese Absicherung wird von Versicherern selten angeboten und die Kosten liegen im dreistelligen Bereich.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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