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Zuwanderungsstau in der Pflege: Kabinettsbeschlüsse sind enttäuschend

Die Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung bringen wenig Verbesserungen und viel Enttäuschung für die Pflegebranche, erklärt Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP): 

„Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung sind halbherzig und reichen nicht einmal ansatzweise, um dem Personalmangel in der Branche entgegenzuwirken. Das größte Nadelöhr sind die Anerkennungsstellen in den Ländern – hier entsteht der Zuwanderungsstau. Die Wartezeiten haben im letzten Jahr weiter zugenommen, wegen langer Fehlzeiten von Beschäftigten oder unbesetzter Stellen. Es gibt mittlerweile Anerkennungsbehörden, die darum bitten, keine Anträge zum beschleunigten Fachkräfteverfahren zu stellen, weil sie sie nicht bearbeiten können. Jetzt die Verantwortung den Ländern zu überlassen, würde an der aktuellen Misere nichts ändern.

Beschleunigung auf dem Papier kann jeder und hilft niemanden. Auf das schnelle Handeln kommt es an. Denn wenn künftig auch Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten beschäftigt werden können, wird der Zuwanderungsstau noch länger. Oder die Menschen nehmen gleich die Ausfahrt in andere Länder, die sie mit Einreiseprämien und schneller Einwanderung locken statt sie mit starren Bürokratiehürden und Einzelfallprüfungen zu vergraulen. Pragmatische und praxisnahe Lösungen sind gefragt, sonst löst sich der Zuwanderungsstau auf, aber der Personalmangel bleibt, weil andere Länder ihre Grenzen ohne Misstrauensbürokratie geöffnet haben.“

Hintergrund

Die Personalknappheit ist aktuell das drängendste Problem in allen Pflegebetrieben. Deshalb wird die Zuwanderung immer wichtiger und die Zahl der Beschäftigten mit ausländischem Pass steigt seit Jahren kontinuierlich an. Mit großem Abstand stehen die Pflegeberufe an der Spitze der Anerkennungsverfahren. Allein über 17.100 Anträge auf Anerkennung gab es 2021.

Maßnahmenpaket gegen Zuwanderungsstau

  • Unbürokratische Prozesse und schnelle Entscheidungen der Behörden.
    Anträge und Unterlagen müssen bundesweit standardisiert werden, um Zeit und Ressourcen zu sparen. 
  • Eine elektronische Akte für alle Behörden mit allen notwendigen Unterlagen.
    Es reicht nicht, nur die Antragstellung zu digitalisieren. Eine elektronische Akte, auf die alle Behörden zugreifen können, ist erforderlich und spart Zeit.
  • Mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenz des Arbeitgebers.
    Die vorgesehene Anpassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird kaum Änderungen für reglementierte Berufe bringen. Dabei könnten die Arbeitgeber in der Pflege sehr gut entscheiden, wer für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist. 
  • Planbarkeit und Gewissheit, wann die Einreise erfolgen kann.
    Viele Länder werben mittlerweile ganz gezielt im Ausland Gesundheitspersonal an und haben die Zuwanderungshürden so weit gesenkt, dass ab dem Zeitpunkt der Anwerbung bis zur Einreise maximal drei Monate vergehen. Wer als Pflegekraft nach Deutschland will, muss im Heimatland bis zu anderthalb Jahre warten, um einreisen zu können. Da darf man sich nicht wundern, dass sich qualifizierte Pflegekräfte für andere Länder entscheiden, in die sie schnell einwandern und als Fachkraft Geld verdienen können.
Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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