Bundeswehr beauftragt Nachrüstung für 143 Schützenpanzer PUMA
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat die Projekt System & Management GmbH (PSM), ein Joint Venture von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall, beauftragt, weitere 143 Schützenpanzer PUMA nachzurüsten. Dabei handelt es sich um die Auslösung von zwei Optionen, die Bestandteil des Vertrages zur Nachrüstung der Serien-Schützenpanzer PUMA auf den neuen Konstruktions-Stand S1 sind. Dieser Vertrag war im Juni 2021 geschlossen worden.
Das Auftragsvolumen liegt bei über 770 Millionen Euro. Bis 2029 sollen die 143 PUMA-Systeme in den Kernfähigkeiten Feuerkraft und Führungsfähigkeit modernisiert werden. Mit Auslösung der Optionen ist nun sichergestellt, dass alle Serien-Schützenpanzer PUMA auf den einheitlichen Konstruktions-Stand S1 gebracht werden. Die Nachrüstung umfasst unter anderem die Integration hochauflösender tag- und nachtsichtfähiger Kamerasysteme, des Mehrrollenfähigen Leichten Lenkflugkörpersystems (MELLS) sowie die Integration einer digitalen Funkgeräteausstattung.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com
Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: media@rheinmetall.com
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: media@rheinmetall.com
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.