Camping? Aber sicher!
Die Privathaftpflichtversicherung schützt auch im Campingurlaub vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Zunächst prüft der Versicherer dann, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Wenn dem so ist, kommt er für den Schaden auf. Kommt der Versicherer zum Ergebnis, dass der Anspruch unberechtigt ist, wehrt er diesen ab – notfalls auch vor Gericht. „Die Privathaftpflichtversicherung fungiert in einem solchen Fall als eine Art Rechtsschutzversicherung“, sagt Verbraucherschützerin Boss.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ist die Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter*innen von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Eine Teilkaskoversicherung schützt beispielsweise bei Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild. Manche Tarife sichern zudem eine Kollision mit Tieren jeder Art ab. Auch wenn das Fahrzeug aufgrund von Marder- oder Tierbissen beschädigt wird, greift der Teilkaskoschutz. Bei der Vollkaskoversicherung sind zudem auch Vandalismusschäden und Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.
Wer neben dem Fahrzeug auch dessen Inhalt versichern will, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen. „Teilweise bietet aber auch eine bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz – fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach“, rät Boss. Abhängig vom Tarif der Inhaltsversicherung sind neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert – teilweise auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen.
Sicher im Ausland
Bei einem Campingtrip ins Ausland sollten die Reisenden unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen. Sie übernimmt die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten Kosten für Heilbehandlungen im Ausland. „Wählen Sie einen Tarif, der nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlt“, empfiehlt Boss. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll. Ratsam ist es zudem, einen Auslandsschadenschutz zu vereinbaren. Wird man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Deckungssumme der dortigen Versicherung reicht nicht aus, greift dieser Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wichtige Tipps zum Thema Versicherungen im Urlaub finden Sie im BdV-Infoblatt „Reisen“. BdV-Mitglieder können sich zudem mit Fragen rund um den richtigen Reiseschutz an die Berater*innen des Verbraucherschutzvereins wenden.
Verbraucher*innen, die noch kein BdV-Mitglied sind, können gegen eine Gebühr von 3,95 Euro inklusive Umsatzsteuer eine Auswertung mit empfehlenswerten Auslandsreisekrankenversicherungstarifen sowie wichtigen Hinweisen und Tipps rund um den richtigen Reisekrankenschutz hier herunterladen.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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