Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass zum 7. April auch die letzten verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen. Ab 8. April müssen also in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Zudem gibt es für Reisende keine Corona-Auflagen mehr, da die Corona-Einreiseverordnung ebenfalls zum 7. April ausläuft. Im Personenfernverkehr wurde die Maskenpflicht bereits zum 2. Februar aufgehoben und seit dem 1. März sind sowohl Beschäftigte als auch Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Seit 1. April ist es darüber hinaus auch nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung war Teil der Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Wer an leichten Atmenwegserkrankungen litt, konnte sich per Telefon von seinem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.