Verbraucher & Recht

Das Dach braucht Sicherheit

Ob es das Ölen der Kette beim Fahrrad oder der meist jährliche Service mit Ölwechsel beim Auto ist. Für die Besitzer von Autos und Fahrrädern ist die Pflege eine Selbstverständlichkeit. Und dies, obwohl die „fahrbaren Untersätze“ meist nur für wenige Minuten oder Stunden pro Tag genutzt.

Das Dach des Hauses wird jedoch 24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr genutzt. Und dennoch erwarten immer noch viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen, dass ein Dach auch ohne regelmäßige Wartung immer „funktioniert“. Spätestens wenn erste schwarze Stockflecken oder Wasserränder rund um Dachfenster sichtbar werden, wenn Feuchtigkeitsspuren in der Dachschräge oder der Zimmerdecke zu sehen sind, wird der Ruf nach dem Dachdeckerbetrieb laut.

Die Empfehlung des Landesinnungsverbands des Dachdeckerhandwerks, Schleswig-Holstein lautet jedoch: Schadensverhütung geht vor Schadensbehebung. So können viele Schäden an der Dacheindeckung und den Dachkomponenten wie Kamineinfassungen, Schneefangeinrichtungen, Lüfterrohren, aber auch an Solaranlagen Dachschäden und daraus oft resultierende Feuchtigkeitsschäden durch eine regelmäßige jährliche Dachüberprüfung verhindert werden. Ebenso sind rechtzeitig entdeckte Mängel am Dach meist schneller und kostengünstiger zu beheben als kapitale Dachschäden, die daraus resultieren.

Diese regelmäßige Dachwartung ist allerdings keine „Kür“, sondern gehört zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Gebäudeversicherung. Eine gebräuchliche Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verdeutlicht diese Pflicht:

„Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer…die versicherten Sachen, insbesondere … Dächer … stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen… Verletzt der Versicherungsnehmer eine der … genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer … ganz oder teilweise leistungsfrei“.

Dies gilt übrigens auch, wenn ein Sturmschaden bei Windstärken über 8 (sog. Sturmklausel) zu Schäden am Dach führt.

Unabhängig von den Fragen der Haftung und möglichen Einschränkung oder Ablehnung von Schadensregulierungen ist eine regelmäßige „Dach-Pflege“ ein wesentlicher Bestandteil der Werterhaltung und Wertsteigerung einer Immobilie. Allein unter diesem Aspekt lohnt es sich, einen Dachdecker-Innungsbetrieb mit der jährlichen Dachwartung zu beauftragen, die dann in einem Schadensfall nachgewiesen werden kann.

Allerdings warnen der Landesinnungsverband sowie Verbraucherschützer vor „schnellen Dachwartungsangeboten“ an der Haustüre. Hier ist das Ziel der mobilen Handwerker leider nicht selten der Verkauf unnötiger Reparaturen – und nicht die objektive Beurteilung des Dachzustands.

Sicherer ist es, die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe bei der regionalen Dachdecker-Innung zu erfragen oder unter www.dachdecker-sh.de zu suchen.

Über Dachdeckerhandwerk Schleswig-Holstein

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den acht angeschlossenen Dachdecker-Innungen des nördlichsten Bundeslandes. Sitz des Verbandes ist in Kiel.

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