Bildung & Karriere

Deutschland darf ausländische Arbeitskräfte nicht weiter im Fachkräftewartezimmer verharren lassen

 „Der Gesetzentwurf ist endlich ein wichtiges Willkommens-Signal. Es kann aber nur ein erster Schritt sein. Wie so oft verheddert sich die Politik in einem komplizierten Verwaltungsdschungel. Wir brauchen keine langwierige Zettelwirtschaft, sondern eine neue und einfach verständliche Umsetzungskultur. Wir müssen interessierte Arbeitskräfte aus dem Ausland aus dem Fachkräftewartezimmer rausholen, in dem sie schon ewig sitzen und doch immer ein anderer aufgerufen wird. Wir müssen die Menschen, die bei uns arbeiten wollen, mit einem herzlichen Willkommen begrüßen – nach dem Motto: schön, dass Sie hier sind!

Wir müssen uns aber auch ehrlich machen: Der Fach- und Arbeitskräftemangel lässt sich nicht allein über Zuwanderung lösen. Die Politik muss den Fokus noch stärker auf die großen inländischen Potenziale legen. Der Ausbau der Kinderbetreuung gehört ebenso dringend auf die Agenda einer neuen Umsetzungskultur wie die Flexibilisierung von Arbeitszeiten, bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, aber auch das Aus für die sogenannte Rente mit 63. Vielleicht sollte sich die Politik ganz an das Motto halten: Alles neu macht der Mai.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel