Die Illusion moderner Arbeitszeitgestaltung mit digitaler Stechuhr
Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor. Der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“
– Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.
– Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 220 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.
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