Mobile & Verkehr

Elektrifizierung der CarSharing-Flotten braucht Unterstützung des Bundes

Die deutschen CarSharing-Anbieter sind heute schon Vorreiter der Elektromobilität und wollen den E-Anteil weiter ausbauen. Dafür muss die Bundesregierung aus Sicht des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) jetzt die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen.

Bereits heute fahren 20,5 Prozent der in Deutschland bereitgestellten CarSharing-Fahrzeuge elektrisch. In der nationalen Pkw-Flotte liegt der E-Anteil bei 3,9 Prozent.

Die weitere Elektrifizierung der CarSharing-Flotten wird dadurch ausgebremst, dass eine CarSharing-fähige Ladeinfrastruktur bisher weitgehend fehlt. Zugleich wird durch den Entfall des Umweltbonus ab September 2023 die Beschaffung von E-Fahrzeugen für CarSharing-Flotten nicht mehr gefördert. Für beide Probleme gibt es bisher keine funktionierenden Lösungen.

Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik des bcs, erklärt:

„Die fehlende Ladeinfrastruktur ist speziell für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge auf Stellplätzen im öffentlichen Raum ein Problem. Diese Stellplätze sind Teil der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Um hohe E-Auto-Quoten zu realisieren, muss hier eine Förderung der Ladeinfrastruktur für öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote erfolgen. Zudem müssen die Kommunen bei der Erschließung von CarSharing- und Mobilstationen mit Stromnetzanschlüssen unterstützt werden.“ 

Vor dem Hintergrund der im letzten Koalitionsausschuss gefassten Beschlüsse sieht der bcs bei diesem Thema vor allem die Bundesregierung in der Pflicht:

„Die Bundesregierung hat beschlossen, stationsbasierten CarSharing-Anbietern als ersten Mobilitätsunternehmen überhaupt E-Fahrzeug-Quoten vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund erwarten wir nun zeitnah ein anwendbares Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum“, sagt Ziesak.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die CarSharing-Branche auch bei der Fahrzeugförderung. Während Privatpersonen weiterhin von Prämien zum Kauf von E-Fahrzeugen profitieren, entfällt für gemeinschaftlich genutzte Carsharing-Fahrzeuge die Förderung ab September dieses Jahres. Der schnellere Ausbau des E-Anteils im CarSharing wird so erschwert. Zugleich werden die Nutzer*innen geteilter Mobilität gegenüber Auto-Besitzer*innen schlechter gestellt, denn sie müssen den Fahrzeugkauf danach über höhere Nutzungspreise vollständig selbst bezahlen.

Ziesak fordert:

„Laut geltendem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung das CarSharing unterstützen. Die CarSharer haben den zuständigen Ministerien bereits mehrfach Vorschläge gemacht, wie eine Förderung insbesondere für E-CarSharing aussehen kann. Wir erwarten auch beim CarSharing nun Deutschland-Tempo.“

Konkret geht es dem Verband um vier Maßnahmen:

  • Förderung der Erschließung aller Mobilstationen und CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum mit Stromnetz-Anschlüssen für mobilitätsbezogene Ladeinfrastruktur
  • Förderung der Erstellung von Normalladepunkten an zugeordneten CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum nach § 5 CsgG
  • Förderung von Schnellladesäulen an nicht zugeordneten CarSharing-Stellplätzen nach § 3 CsgG
  • Förderung des Kaufs von batterie-elektrischen E-Fahrzeugen auch für CarSharing-Anbieter nach dem 01. September 2023
Über Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)

Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert CarSharing als Teil einer ressourcenschonenden und klimaneutralen Mobilität in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des Umweltverbunds.

Weitere Informationen zum Thema CarSharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung und zu den politischen Forderungen des bcs finden Sie auf carsharing.de

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