Entspricht nicht der technischen Realität: BEE kritisiert Vorschläge der BNetzA zur Definition energiewirtschaftlich relevanter Daten
Die BNetzA hatte am 13. Februar ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie definiert, welche Daten als besonders schutzwürdig gelten und welche als rein betriebliche Daten weniger schutzbedürftig sind. Der BEE hat dazu heute eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die von der BNetzA vorgestellte Unterscheidung zwischen verschiedenen Datentypen bezieht sich insbesondere auf den Umfang der Nutzungspflicht des Smart-Meter-Gateway (SMGW). Besonders schutzwürdige energiewirtschaftlich relevante Daten dürfen nur über ein solches Gerät verarbeitet und übermittelt werden. Betriebliche Daten hingegen können auch über andere Kommunikationskanäle ausgetauscht werden. Der Vorschlag der BNetzA definiert energiewirtschaftlich relevante Daten so breit, dass bei der praktischen Anwendung eine kaum abzuschätzende Menge an Daten über das SMGW laufen müsste. Dafür ist die IT-Architektur der SMGWs überhaupt nicht geeignet. Zudem sind die 900 zuständigen Messstellenbetreiber weder organisatorisch noch fachlich dafür aufgestellt, die Vorgaben zu implementieren. Insofern geht der Vorschlag aus Sicht des BEE völlig an der technischen Realität vorbei.
Statt technisch bis auf einzelne Anlagen herunter steuern zu wollen, wie es die BNetzA plant, plädiert der BEE dafür, den Verantwortungsübergang auf den Netzanschlusspunkt, also den Punkt, an dem ein Netznutzer mit dem Energienetz verbunden ist, zu legen und so eine saubere Trennung zwischen Markt und Netzbetrieb zu schaffen. Im Rahmen der Task Force Smart Grid und der Arbeitsgemeinschaft Gatewaystandardisierung hat man erkannt, dass die ausschließliche Kommunikation über das SMGW nicht praxistauglich ist und man sich daher auf die absolut notwendigen Steuerungshandlungen der Netzbetreiber zum gesicherten Netzbetrieb beschränken muss. Das gelingt mithilfe des Hüllkurven-Konzepts. Dabei gibt der Verteilnetzbetreiber Sollwerte für den Bezug und die Einspeisung am Netzanschlusspunkt vor. Erst wenn die Werte nicht eingehalten werden, greift der Verteilnetzbetreiber ein. Bis dahin kann der Endkunde frei agieren und die Vorteile am Strommarkt durch Energiemanagement realisieren.
Die BNetzA sollte ihren Vorschlag zurückziehen und bei der Definition des Begriffs der energiewirtschaftlich relevanten Daten das bereits im Konsens gefundene Konzept der Hüllkurve aufnehmen.
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