Gebühr zur Patientensteuerung sinnvoll
Die Notaufnahmen der Krankenhäuser, der Rettungsdienst sowie die Notfallpraxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind oft überlastet. Häufig landen hier Fälle, die am Wochenende oder in der Nacht gar nicht behandelt werden müssten. Das bindet Kapazitäten, die für die wirklichen Notfälle fehlen.
„Deshalb müssen wir Strukturen schaffen, die Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene lenken. Dafür braucht es eine verbindliche medizinische Ersteinschätzung mit standardisierten und zuverlässigen Verfahren, die telefonisch über die Rettungsleitstellen, die 116 117, eine App oder auch noch an der Krankenhauspforte vorgenommen werden könnte. Diese Patientensteuerung braucht es auf jeden Fall im Notfalldienst, später aber auch in der Regelversorgung“, findet Dr. Karsten Braun. Solche Ersteinschätzungsverfahren existieren bereits.
Die zutreffende Versorgungsebene muss dabei genau herausdifferenziert werden. Sie kann je nach Dringlichkeit entweder zum Notarzt und Rettungsdienst bei lebensbedrohlichen Notfällen führen, in die Notaufnahme eines Krankenhauses, die KV-Notfallpraxis, zum Hausbesuch durch den Bereitschaftsdienst, zu einem regulären Sprechstundentermin in der Regelversorgung oder zu einer abschließenden Beratung per Telefon oder Video-Konsultation. „Und nur diejenigen, die sich nicht an die zugewiesene Versorgungsebene halten, sollten eine Gebühr bezahlen“, betont Dr. Braun. „Was wir uns in Zeiten des Ärztemangels nicht mehr erlauben können, ist, dass ein Patient, vielleicht auch aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis einfach irgendwann und irgendwo auftaucht und mit hoher Wahrscheinlichkeit an der falschen Stelle.“
Aus Sicht des KVBW-Chefs ist es notwendig, dass auch Patientinnen und Patienten so einen solidarischen Beitrag zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit der medizinischen Versorgung leisten. Die dafür notwendigen Strukturen sind aktuell nicht mit ausreichenden Kapazitäten vorhanden, wären aber leicht aufzubauen. „Ich gehe davon aus, dass diese Strukturen innerhalb von zwei Jahren aufgebaut werden könnten. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind von den Krankenkassen bereitzustellen, denn es sind deren Patienten, die gesteuert und versorgt werden müssen.“
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