Heirat und Finanzen – wem gehört was nach der Trauung?
„Viele Paare denken, dass das eingebrachte Vermögen, das Haus, das Auto usw. nach der Heirat auch dem Partner gehört. Doch dem ist nicht so. Dies kann sich ganz besonders bei einer Immobilie oder größeren Geldbeträgen auswirken. Wenn zum Beispiel der Eigentümer des Hauses stirbt, erbt der Partner nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit nichts anderes geregelt ist. Er erhält dann einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag. Doch alles, was darüber hinausgeht muss versteuert werden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
„Auch denken viele Ehepartner, dass im Fall der Fälle der Partner im Notfall entscheiden darf. Auch dem ist nicht so. Deshalb ist es wichtig, hierfür vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht sind deshalb ein Muss. Genauso wichtig ist es, dass beide Partner eine Patientenverfügung erstellen, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim für den Partner entscheiden zu können, wenn dieser es nicht mehr kann“, ergänzt Jürgen Buck. Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme. Hier gilt dann ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für Ehegatten für die Dauer von 6 Monaten. Sie ersetzt aber keinesfalls eine Patientenverfügung. Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.
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