Kaum im Amt schon in Aktion: Der neu gewählte Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung
Die Neue Richtervereinigung vertritt bundesweit Richter*innen und Staatsanwält*innen. Sie begleitet als gesellschaftskritischer Berufsverband aktuelle justizpolitische Entwicklungen und steht für eine progressive, auf modernem Grundrechtsverständnis agierende Justiz.
Bereits im ersten Monat der Tätigkeit konnte der Bundesvorstand, der zusammen mit den Landesverbänden und den Fachgruppen die Neue Richtervereinigung nach außen vertritt, einige Erfolge verzeichnen: So wurde zusammen mit anderen Jurist*innenvereinigungen die Parität am Bundesverfassungsgericht erfolgreich verteidigt. Wichtige Impulse wurden bei der Legalisierung des Cannabiskonsums gesetzt, die sich zum Beispiel in einer generellen Straffreiheitsgrenze und damit der Beendigung der willkürlichen bundeslandspezifischen Regelungen in den aktuellen Entwürfen der Bundesregierung wieder finden. Wichtiger Arbeitsschwerpunkt im ersten Monat war darüber hinaus der Einsatz für eine diskriminierungsfreie Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan.
Der Bundesvorstand hat sich außerdem ein Sprecherinnenteam gewählt, das der Neuen Richtervereinigung in der Öffentlichkeits- und Pressearbeit ein Gesicht und Ansprechpartnerinnen gibt.
Zu Sprecherinnen sind gewählt:
- Tanja Keller, Jahrgang 1966, Richterin am Arbeitsgericht Regensburg. Tanja Keller ist seit 2001 Richterin und seit 2021 Sprecherin des Bundesvorstandes. Sie engagiert sich vor allem im Bereich Digitalisierung der Justiz und Frauenförderung.
- Mari Weiß, Jahrgang 1984, Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen. Mari Weiß war von 2007 bis 2011 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Nach ihrer Tätigkeit in der Anwaltschaft ist sie seit 2016 Richterin und engagiert sich vor allem im Bereich kindgerechte Justiz, Demokratisierung der Justiz im Inneren und Opferschutz.
Weitere Mitglieder des Bundesvorstandes sind Staatsanwalt Dr. Daniel Eckstein aus Berlin, Richter am Amtsgericht Tiergarten Sven Kersten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht außer Dienst Guido Kirchhoff aus Hessen, Richterin am Amtsgericht Kreuzberg Marianne Krause, Präsident des Amtsgerichts Lübeck Carsten Löbbert, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck Dr. Marc Petit, Staatsanwalt Dr. Christian Schnabel aus Stuttgart sowie Richter am Amtsgericht Bremen Peter Walter.
Der neue Vorstand wird sich in den kommenden zwei Jahren mit den drängenden Herausforderungen beschäftigen, mit denen die Justiz konfrontiert wird.
„Besonderes Augenmerk werden wir auf den Schutz der Judikative als Dritte Säule der freiheitlich demokratischen Grundordnung gegen Angriffe von innen und außen legen: In einer Zeit, in der 67 Prozent der deutschen Richter*innen und Staatsanwält*innen die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr sehen, steht die Neue Richtervereinigung in der Verantwortung für eine auch von der Justizverwaltung unabhängige, plural aufgestellte, gleichberechtigte, paritätische und in der gesamten Breite der demokratischen Gesellschaft fest verankerte Justiz zu streiten.“, erläutert Mari Weiß.
Die selbstkritische Identifizierung struktureller Schwachstellen der Justiz und eine moderne Fehlerkultur sind selbstverständlicher Teil hiervon – noch bevor es zu Richteranklagen oder Verhaftungen kommt.
Tanja Keller ergänzt: „Die technische Ausstattung vieler Gerichte ist angesichts der gesetzlich vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung der elektronischen Gerichtsakte bis 2026 erschreckend. Wir dürfen nicht bei einer halbherzigen Umsetzung der Digitalisierung der Justiz stecken bleiben. Zudem macht der Fachkräftemangel auch vor den Gerichten nicht Halt. Wir wollen für alle Bürger*innen, die sich an uns wenden, eine moderne und effektive Justiz sein. Dafür braucht es deutlich mehr Unterstützung.“
Der Vorstand wird die Arbeit früherer Vorstandsteams fortführen, die Justizpolitik auf Bundes- wie auf Landesebene kritisch und konstruktiv zu begleiten und Lösungsansätze bei herausfordernden Themen – vom menschgemachten Klimawandel vor Straf- und Verwaltungsgerichten über verfassungswidrige Beurteilungs- und damit auch Beförderungssysteme in der Justiz – zu erarbeiten und anzubieten.
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