MiCA-Verordnung: Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb
Die MiCA-Verordnung ist überdies auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs im Sinne des regulatorischen Grundsatzes „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln“. Denn für Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen, welche als Finanzinstrumente gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID1 gelten, sind bereits jetzt neben den Anforderungen aus der MiFID selbst die Prospektverordnung2, die Transparenzrichtlinie3, die Marktmissbrauchsverordnung4, die Leerverkaufsverordnung5, die Verordnung über Wertpapier-zentralverwahrer6 und die Settlement Finality Directive7 anwendbar.
Lange Zeit haben sich Gesetzgeber in vielen Jurisdiktionen weltweit nur sehr zögerlich dem Thema Regulierung des Kryptosektors genähert, was vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen sein dürfte. Einerseits ist die Thematik nicht nur technologisch, sondern auch rechtlich komplex, da sich das Zusammenwirken mit bestehenden Rechtsnormen aus mehreren Disziplinen vielschichtig gestaltet. Andererseits wollte kein Wirtschaftsraum im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen dieser hoffnungsvollen Branche durch das Verhängen allzu restriktiver Gesetze ins Hintertreffen geraten.
Mehr und mehr dürfte jedoch zum Konsens reifen, dass ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen die Hauptzutat für eine wettbewerbsfähige Standortpolitik darstellt. Aus denselben Gründen ist die Gesetzesinitiative daher gleichermaßen bemerkens- als auch begrüßenswert. Denn der neue Rechtsrahmen ist nicht nur konsistent im Sinne bestehender Finanzmarktgesetze, sondern auch praxisorientiert – und immerhin ist der Urheber die ansonsten gern der Bürokratie und Behäbigkeit bezichtigte Europäischen Union. Dass die EU damit einen Wettbewerbsvorteil realisiert hat, wird in den kommenden Jahren auch daran erkennbar sein, dass sich andere Länder weltweit an dieser Verordnung orientieren werden.
1 Richtlinie 2014/65/EU
2 Verordnung (EU) 2017/1129
3 Richtlinie 2004/109/EG
4 Verordnung 596/2014, Market Abuse Regulation
5 Verordnung 236/2012
6 Verordnung (EU) No 909/2014
7 Richtlinie 98/26/EG
Spectrum MTF Operator GmbH
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 4272991-80
http://www.spectrum-markets.com/
TE Communications
Telefon: +49 (69) 20735732
E-Mail: mwe@te-communications.ch