Notaufnahme-Gebühr für Patienten nur unter Vorbedingungen
„Wenn wir über Sanktionierungen sprechen, müssen zuerst einmal die Bedingungen erfüllt sein, die gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten in einer Notfallsituation ideal beraten und gesteuert werden: Eine medizinische Ersteinschätzung durch die Integrierten Leitstellen der Telefonnummern 112 und 116117, kurzfristige Terminvermittlung in umliegenden Arztpraxen und auch unmittelbare Hausbesuche durch den KV-Notdienst sind für die Patienten wichtige Voraussetzungen für eine gute ambulante Notfallversorgung jenseits der Krankenhausnotfallambulanzen. Erst wenn diese Voraussetzungen durch die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen sind, kann man darüber nachdenken, ob man von den Patientinnen und Patienten eine Art Strafgebühr erhebt, die diese Beratung und Steuerung ignorieren und den direkten Weg in die Notfallambulanzen suchen. Wer ohne vorherige Beratung und trotz angebotener alternativer Behandlungsoptionen dennoch eine Notaufnahme aufsucht, ohne dass ein Notfall vorliegt, kann dann tatsächlich sanktioniert werden.
Doch in einer solchen Situation sind wir noch lange nicht. Bisher gibt es weder eine flächendeckende Ersteinschätzung durch die Leitstellen, noch werden den Patientinnen und Patienten regelhaft kurzfristig Behandlungsangebote vermittelt. Jetzt durch finanzielle Sanktionierung Patientinnen und Patienten steuern zu wollen, wäre kontraproduktiv und kann sogar zur Versorgungsverschlechterung führen. Eine drohende Strafgebühr kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen bei tatsächlichen Notfällen davon abgehalten werden, die Notaufnahmen aufzusuchen.
Für die Krankenhäuser würde zudem ein großer Aufwand entstehen, die Gebühr zu erheben. Entweder müsste dies direkt über die Krankenkassen abgewickelt werden, oder das Geld müsste bei den Kliniken verbleiben, um den Verwaltungsaufwand abzudecken. All das waren Gründe, die Praxisgebühr im niedergelassenen Bereich wieder abzuschaffen. Wir sollten es vermeiden, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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