Unbeweglichkeit des Marburger Bundes verhindert Tarifabschluss für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
Die VKA hatte am 22. April 2023 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die 2,6 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erreicht (siehe Pressemitteilung vom 23. April 2023). An den dort erzielten Ergebnissen orientierte sich die VKA bei den Verhandlungen mit dem Marburger Bund. Gegenüber diesem wurde eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro im Jahr 2023 und eine signifikante Entgelterhöhung im Jahr 2024 in Aussicht gestellt.
Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Erneut war es nicht möglich, mit dem Marburger Bund eine Tarifeinigung herbeizuführen. Das ist im höchsten Maße ärgerlich und nicht mehr nachvollziehbar. Eine Tarifeinigung besteht immer aus einem Geben und einem Nehmen. Wir sind einigungsbereit in diese Verhandlungsrunde gegangen. Wir haben uns deutlich auf die Gewerkschaft zubewegt, das hätten wir auch vom Marburger Bund erwartet. In den weiteren Verhandlungen muss er sich bewegen, damit wir eine für alle Seiten vertretbare Tarifeinigung herbeiführen können.“
In Zeiten einer schwierigen Finanzlage in den kommunalen Krankenhäusern würden eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro sowie die angedachten Entgelterhöhungen im Jahr 2024 die Krankenhäuser erheblich belasten.
Der Marburger Bund hat im Nachgang erneut Warnstreiks am 9. Mai 2023 angekündigt. „Vor dem Hintergrund unseres Einigungswillens ist diese Drohkulisse, die der Marburger Bund mit seiner Streikankündigung aufbaut, völlig inakzeptabel“, so Wolfgang Heyl. „Ich habe kein Verständnis, dass bei so weit fortgeschrittenen Verhandlungen erneut Warnstreiks auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.“
Die Tarifverhandlungen wurden auf den 22. Mai 2023 vertagt.
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