Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt beanstandet zwei im Auftrag der Bundesregierung ausgestrahlte Hörfunkspots als unzulässige politische Werbung
Markus Kurze, Vorsitzender der Versammlung erläutert: „Staatliche Informationen sind im Rundfunk nur in begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei einem dringenden öffentlichen Informationsbedarf. Vorliegend kam die Versammlung einstimmig zu der Überzeugung, dass die Spots die Grenze der rein sachlichen Information überschritten haben und bei diesen die positive Darstellung des regierungseigenen politischen Handelns im Vordergrund stand, weshalb politische Werbung vorliegt, die jedoch im Rundfunk unzulässig ist.“
In einem weiteren Beschluss fordert die Versammlung aus Anlass der Weltfunkkonferenz 2023, das UHF-Frequenzband nicht weiter für den Mobilfunk zu öffnen, sondern es über das Jahr 2030 hinaus als Rundfunk- und Kulturfrequenzen für digitales Antennenfernsehen und für – bei Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen unverzichtbare – Funk¬mikrophone zu bewahren.
Zudem erteilte die Versammlung einem Einrichtungsrundfunk (Hörfunk) in den Gartenanlagen „Frohsinn“ und „Immergrün“ in Zeitz sowie einem Ereignisrundfunk in Allstedt für die "HORIZON TRACK DAYS" die Zulassung und bestätigte den Geschäftsführerwechsel bei der VMG Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG (Veranstalter u.a. des Programms Radio SAW) als medienrechtlich unbedenklich.
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