Gesundheit & Medizin

Visionäre gesucht! Häusliche Pflege muss neu gedacht werden

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e.V. (BdSAD) sucht in dem neuen Gesetzentwurf zur Pflegereform vergeblich nach kreativen Lösungen einer sinnvollen Finanzierung und Entbürokratisierung in der häuslichen Pflege. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geplante Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz „sei ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die zu Hause pflegen“, kritisiert die BdSAD-Vorsitzende Carolin Favretto.

Die BdSAD fordert ein flexibles Teilhabebudget für häusliche Pflege

Mehr als 80 Prozent der Menschen mit einem Pflegegrad werden zu Hause versorgt. Senioren, Menschen mit Hilfebedarf und pflegende Angehörige sind hier die eigentlichen Experten. Sie wissen am besten, welche Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt gefragt ist. Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten spricht sich daher seit Jahren für ein flexibles Entlastungsbudget aus, über das bedarfsorientiert und frei bestimmt werden kann. Betroffene sollten selbst entscheiden können, für welche Leistungen sie das Geld ausgeben. Großen Bedarf gibt es beispielsweise für Senioren-Assistenten als qualifizierte Begleiter, Nachbarschaftshilfe oder hauswirtschaftliche Unterstützung.

Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass die im Referentenentwurf geplante Zusammenfassung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget in dem aktuellen Kabinettsbeschluss wieder gestrichen wurde. Das zeugt von immenser Missachtung der Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen.

Rückwirkende Erhöhung des Pflegegeldes erforderlich

Die zum 1. Januar 2024 angekündigte fünfprozentige Erhöhung und bis 2028 festgelegte Dynamisierung des Pflegegeldes ist überfällig. Soziale Teilhabe ist nur möglich, wenn ausreichend Geld da ist, um ambulante Pflege sicherzustellen. Daher sollten aus Sicht der BdSAD und wie im Koalitionsvertrag versprochen die Mittel auch rückwirkend – mindestens zum 01.01.2023 – erhöht werden.

Entbürokratisierung und bundesweites Regelwerk unabdingbar

In diesem Zusammenhang erinnert die BdSAD an den bürokratischen Flickenteppich bei den derzeit gültigen Anerkennungsvoraussetzungen für qualifizierte Senioren-Assistenten beim Thema Entlastungsleistungen gemäß § 45a SGB XI. Aktuell regeln 16 unterschiedliche Alltagsverordnungen von Flensburg bis Füssen, wer die so dringend benötigte Alltagsunterstützung als Entlastungsleistung mit der Pflegekasse abrechnen darf. Das geht zu Lasten derer, die Entlastung in der häuslichen Pflege dringend benötigen.

Über den Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.

In dieser Presseinformation wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Telefon: +49 (30) 6098490472
https://www.bdsad.de

Ansprechpartner:
Anja Mikulla
Pressesprecherin
E-Mail: presse@bdsad.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel