Weltgesundheitstag am 7. April: Arbeitgeber leisten Beitrag zur Gesundheit der Beschäftigten
Arbeitsschutz ist Chefsache
Die Arbeitssicherheit und der betriebliche Gesundheitsschutz müssen direkt bei der Führung verankert und für alle Führungsebenen gültig und verpflichtend sein. „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Bei guter Organisation führt er zu betrieblichen Verbesserungen“; so Stahn. Wichtig ist auch, die arbeitsbezogene psychische Belastung zu erfassen und auf eine Gefährdung zu bewerten.
Prävention ist das Stichwort
Damit der Arbeitsschutz wirksam ist, sollten die Beschäftigten einbezogen werden. Das wirkt sich auf die Entwicklung des Sicherheitsgeschehens positiv aus. Die Beschäftigten fühlen sich wertgeschätzt, was das Commitment gegenüber dem Unternehmen erhöht.
Die Unterstützung der Beschäftigten ist Pflicht
Die Beschäftigten müssen den Arbeitgeber bei den Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, indem sie zum Beispiel ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) nutzen, auf eine ergonomische Arbeitsweise achten oder auch bei mobiler Arbeit erforderliche Pausen einhalten.
„Auch wenn kleine Schritte und Verbesserungen vielleicht nicht immer sofort bemerkt werden, sind sie für einen konsequent gelebten Arbeitsschutz sehr wichtig. Für eine Erfolgsstory können und müssen alle an einem Strang ziehen. Diese Botschaft sollte bei Beschäftigten und Führungskräften in jedem Unternehmen präsent sein“, schließt Stahn.
Lesen Sie hier mehr zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: https://www.arbeitswissenschaft.net/themenfelder/arbeits-und-gesundheitsschutz-1
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