Wenn das Geld nicht mehr so locker sitzt: Pfandkredit etabliert sich als unbürokratische Finanzierungsquelle
Die hohe Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten machen immer mehr Menschen zu schaffen. Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK haben hierzulande bereits 87 Prozent der Konsumenten ihr Einkaufsverhalten angepasst, weil die Haushaltsbudgets knapper werden. Rund die Hälfte der Verbraucher gab an, dass es sich dabei nicht um eine freiwillige Entscheidung handelt, sondern die Preisentwicklung sie zur Ausgabenbegrenzung zwingt.
Um Kosten zu sparen, kommen der Umfrage zufolge dann der Griff zu günstigeren Produkten, die Reduzierung der Duschzeiten und der Verzicht auf Restaurantbesuche in Frage. Doch wenn in dieser ohnehin schon angespannten finanziellen Situation noch unerwartet das Handy kaputtgeht, die Spülmaschine nicht mehr funktioniert oder erhöhte Abschlagszahlungen für Strom und Gas ins Haus flattern, nützen häufig auch diese Sparmaßnahmen nichts mehr. Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten sind die Folge.
„Wenn das Geld nicht reicht, kann der Pfandkredit eine sinnvolle Option sein“, sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). „Denn der Pfandkredit ist schnell, unbürokratisch und aufgrund einer ihm eigenen Besonderheit grundsätzlich für jedermann zu erlangen.
Unkomplizierte Überbrückungshilfe
Schedl hat beobachtet, dass der Pfandkredit immer öfter als Überbrückungshilfe von Haushalten und Unternehmen in Anspruch genommen wird, die schnell und unbürokratisch Geld benötigen. Der entscheidende Pluspunkt des Pfandkredits: Im Gegensatz zum klassischen Darlehen haftet der Kunde beim Pfandkredit nicht persönlich für Darlehen, Zinsen und Gebühren, sondern ausschließlich das Pfand – im Fachjargon „ausschließliche Sachhaftung“ genannt. Dieser Ausschluss der persönlichen Haftung führt dazu, daß die persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden beim Pfandkredit keine Rolle spielen und daher auch Arbeitsstelle, Gehaltsnachweise, Schufaeinträge und Bonität nicht relevant sind. Für einen Pfandkredit genügen ein werthaltiges Pfand, die Verfügungsbefugnis über dieses Pfand und die Vorlage eines geeigneten Ausweispapiers.
Als Pfand in Frage kommt nahezu alles, was einen Wert besitzt. Dazu zählen Antiquitäten ebenso wie der Familienschmuck, Goldmünzen und -barren, Luxus-Uhren und -Taschen, hochwertige technische Geräte und auch werthaltiges Porzellan oder Kunstgegenstände. „Der Kunde geht kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.
Versteigerung nur in den seltensten Fällen
Und wenn wieder etwas Geld in der Kasse ist, kann der Kunde seinen Wertgegenstand innerhalb einer Frist von vier Monaten wieder auslösen. Geschieht dies nicht, ist der Pfandleiher nach Ende der Frist gesetzlich verpflichtet, das Pfand in eine öffentliche Versteigerung zu geben. Doch das kommt in den seltensten Fällen vor. Rund 90 Prozent der Pfandgegenstände werden vom Kunden rechtzeitig wieder eingelöst. „Das zeigt, wie treu unsere Kunden sind. Und es verdeutlicht, dass die allermeisten Kunden den Pfandkredit auch so nutzen, wie er konzipiert ist: als unbürokratische und schnelle Lösung für kurzfristige Liquiditätsengpässe“, sagt Schedl.
Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org
1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.
Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.
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