Verbraucher & Recht

Wieder Brände: Probleme mit Home-Stromspeicher reißen nicht ab

Während die Politik die Energiewende in Deutschland vorantreibt, haben Hersteller von sogenannten Photovoltaik-Stromspeicheranlagen erhebliche Sicherheitsprobleme mit ihren Produkten. Der Home-Speicher-Hersteller Senec zum Beispiel hat am 20. März 2023 nach Brandentwicklungen in Anlagen erneut Batteriespeicher einer bestimmten Modulgeneration per Fernwarte heruntergefahren. Die volle Funktionsfähigkeit der Anlagen konnte bisher (3. April 2023) nicht wiederhergestellt werden. Bereits 2022 war es zu zahlreichen Verpuffungen und Bränden gekommen. Auch beim Hersteller Solarwatt gibt es durch Sicherheitsprobleme. Doch wer haftet für den Schaden? Verbraucher sollten sich über ihre Rechte informieren. Es können beispielsweise Gewährleistungsansprüche vorliegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema gibt es auf unserer speziellen Website.

Stromspeicher-Anlagen wie von Senec sind nicht ungefährlich

Mit Photovoltaik-Anlagen versuchen Verbraucher, klimafreundlich aus der Energiekrise herauszukommen – und zwar für teures Geld. Aber ganz offensichtlich sind manche Home-Stromspeicheranlagen nicht ungefährlich. Beispielsweise werden Anlagen des Herstellers Senec in den Kellern der Verbraucher zu einem Sicherheitsrisiko. Im vergangenen Jahr war es bereits zu mehreren Bränden und Verpuffungen gekommen. Hier einige Vorkommnisse der vergangenen Wochen:

  • Am 19. März 2023 brannte in Burladingen in Baden-Württemberg im Keller eines Zweifamilienhauses ein Solarspeicher. Ein Mann wurde durch Rauchgase verletzt. Daraufhin musste Senec am 20. März 2023 erneut einen Teil seiner Speicher im Betrieb reduzieren, um Risiken zu minimieren. Die Verbraucher müssen derzeit mit weniger Leistung und Kapazität der Anlagen leben. Senec arbeitet am Problem. Betroffen von dem Vorfall soll eine ältere Modulgeneration sein.
  • Am 29. März 2023 geriet nach Angaben der Feuerwehr der Akku und der Wechseltrichter einer Photovoltaikanlage in Waldbrunn in Brand. Wie Radio Gong weiter berichtete, hatte eine Frau die Rauchentwicklung in ihrem Technikraum bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die rückte mit einem Großaufgebot an. Weil der Akku zu heiß wurde und die Gefahr bestand, dass er explodieren könnte, kühlten die Einsatzkräfte den Akku erst mit Lüftern und dann in einem Wasserbecken herunter. Verletzt wurde niemand. Ursache für den Schwelbrand war wohl ein technischer Defekt. Am Akku und Wechseltrichter entstand Schaden von rund 10.000 Euro.
  • Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten ausgebaut werden. Nach Angaben der Feuerwehr entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro an der Anlage und am Gebäude. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Anlage stammt vom Hersteller Solarwatt, der nach eigenen Angaben eine Taskforce zur Aufklärung des Falles eingerichtet hat.

Schadensersatzansprüche gegen Homespeicher-Hersteller möglich

Bereits 2022 musste beispielsweise Senec rund 60.000 Homespeicher-Anlagen zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seit dem, mit einer SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul abgeschaltet wird. Nun werden seit dem 20. März 2023 wieder die Speicherkapazitäten von bestimmten Modulen auf die Hälfte reduziert. Fraglich ist daher, ob Smart-Guard wirklich funktioniert. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden:

  • Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
  • Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich ist der Home-Stromspeicher mangelhaft.
  • Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.

Fazit: Die Probleme mit Stromspeichern reißen derzeit nicht ab. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Anlagen von Senec und Solarwatt betroffen sind. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten auf, wie gegen Hersteller vorgegangen werden kann. Außergerichtliche Lösungen lassen sich oftmals finden. Im Ernstfall vertreten wir jedoch auch unsere Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel