Energie- / Umwelttechnik

Zahl der Woche: 18

.
Landesenergieagentur KEA-BW empfiehlt, mehr Personal für den Klimaschutz einzustellen

Personelle Ressourcen spielen für den erfolgreichen Klimaschutz auf kommunaler Ebene eine entscheidende Rolle. Dazu gehören auch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager. Sie erstellen unter anderem Klimaschutzkonzepte und unterstützen bei deren Umsetzung. In Baden-Württemberg verfügen 201 aller 1.101 Kommunen über solche Stellen. Das entspricht 18 Prozent – ein ausbaufähiger Wert. Den übrigen Kommunen empfiehlt die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) nachzuziehen. Neben der personellen Unterstützung beim Klimaschutzmanagement lohnt sich das auch finanziell: Der Bund bezuschusst die Beschäftigung von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern über mehrere Jahre mit bis zu 90 Prozent.

Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager sind die zentralen Akteure in den Kommunen, die den Klimaschutz systematisch und ganzheitlich angehen möchten. Sie haben die Aufgabe, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und dessen Umsetzung zu koordinieren. Dafür analysieren die Klimaschutz-Fachleute alle klimarelevanten Bereiche vor Ort, binden Akteurinnen und Akteure ein und steuern die Klimaschutzaktivitäten in der Kommune. Sie unterstützen beispielsweise bei der Einführung eines Energiemanagementsystems oder der klimafreundlichen Mobilitätsplanung, bringen die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften voran und setzen sich für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort ein. Zu ihren Aufgaben gehören zudem die begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern.

Klimaschutzmanagement personell ausbaufähig

Laut dem Statusbericht Kommunaler Klimaschutz der KEA-BW verfügen 27 Landkreise sowie 174 Städte und Gemeinden im Land über Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager. Die Zahlen bedeuten auch: 82 Prozent aller Kommunen im Südwesten nutzen die Vorteile des zusätzlichen Fachpersonals noch nicht. Dazu gehören die Hälfte aller Kommunen mit 20.000 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, drei Viertel der Kommunen mit 10.000 bis 20.000 Bürgerinnen und Bürgern sowie 90 Prozent der Kommunen mit weniger als 10.000 dort gemeldeten Personen. Auf sie entfällt rund die Hälfte der Bevölkerung Baden-Württembergs. Die KEA-BW rät vor allem den größeren Kommunen, die staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und entsprechende Personalstellen im Klimaschutzmanagement zu schaffen. Die Landesenergieagentur berät sie dabei und unterstützt die Arbeit der Klimaschutzmanagerinnen und -manager fachlich und mit regelmäßigen Netzwerktreffen.

Bund gewährt lukrative Förderung

Wer die Vorteile des zusätzlichen Personals nutzen will, bekommt dafür Geld vom Staat: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Schaffung von Stellen für ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie. Für die erstmalige Erstellung eines Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanagerinnen und -manager beträgt der Förderzuschuss 70 Prozent aller Ausgaben über zwei Jahre. Finanzschwache Kommunen können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Auch die Begleitung der Umsetzung des Konzepts fördert der Bund. Der Zuschuss liegt hier bei 40 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei 60 Prozent. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre. Insgesamt ist damit eine Personalstellenförderung über fünf Jahre möglich.

Wie können Städte und Gemeinden ihren individuellen Weg zu mehr kommunalem Klimaschutz finden – und noch heute losgehen? In sechs Schritten beschreibt das Erklärvideo der KEA-BW, was sinnvoll und machbar ist: https://mehr.fyi/NDED

Eine Übersichtskarte der KEA-BW zeigt, welche Kommunen bereits über ein Klimaschutzmanagement verfügen: https://www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/netzwerk/klimaschutzmanager

Die Zahlen zu den Klimaschutzmanagerinnen und -managern in Baden-Württemberg stammen aus dem Statusbericht Kommunaler Klimaschutz der KEA-BW: http://www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/wissensportal/statusbericht-kommunaler-klimaschutz.

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe.

Über die Themenfelder der KEA-BW

Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkenden „Photovoltaik-Netzwerk“ und dem Bereich „Nachhaltige Mobilität“ sollen sie den Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Die Kompetenzzentren und das Photovoltaik-Netzwerk werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW. www.kea-bw.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94a
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 98471-0
Telefax: +49 (721) 98471-20
http://www.kea-bw.de

Ansprechpartner:
Beate Schade
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Telefon: +49 (172) 189-1442
E-Mail: beate.schade@kea-bw.de
Axel Vartmann
Solar Consulting
Telefon: +49 (761) 380968-23
Fax: +49 (761) 380968-11
E-Mail: vartmann@solar-consulting.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel