28 % mehr Einbürgerungen im Jahr 2022
- Syrerinnen und Syrer stellten 29 % aller Eingebürgerten
- Zahl frühzeitiger Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen fast verdoppelt
- Fast dreimal so viele Ukrainerinnen und Ukrainer eingebürgert wie 2021
Im Jahr 2022 wurden rund 168 500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Seit 2002 wurden innerhalb eines Jahres nicht mehr so viele Einbürgerungen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis noch vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 37 000 oder 28 %. Den mit Abstand deutlichsten Anstieg gab es bei Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern (+29 200), gefolgt von ukrainischen (+3 700), irakischen (+2 400) und türkischen (+2 000) Staatsangehörigen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt Menschen mit 171 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in Deutschland eingebürgert.
Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt
Syrerinnen und Syrer machten 2022 mit einem Anteil von 29 % die größte Gruppe der Eingebürgerten aus. Insgesamt wurden 48 300 syrische Staatsangehörige eingebürgert, dies waren mehr als doppelt so viele wie 2021 (19 100) und siebenmal so viele wie 2020 (6 700). Sie waren im Schnitt 24,8 Jahre alt und zu zwei Dritteln männlich. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Schnitt 6,4 Jahre in Deutschland auf. Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung zählen unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren. Ehegatten und minderjährige Kinder können dabei ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden. Im Jahr 2022 wurden 15 400 Syrerinnen und Syrer als solche Familienangehörige miteingebürgert, dies waren fast dreimal so viele wie im Vorjahr (5 700).
Neuer Höchststand bei den frühzeitigen Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen
Wer sich bereits nach sechs Jahren Aufenthalt einbürgern lassen möchte, kann dies über besondere Integrationsleistungen erreichen. Hierzu zählen beispielsweise besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Leistungen, aber auch bürgerschaftliches Engagement. Mit 23 100 frühzeitigen Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen hat sich deren Zahl 2022 im Vergleich zum Vorjahr (12 400) fast verdoppelt und einen neuen Höchststand erreicht. Darunter machten 13 900 Syrerinnen und Syrer (60 %) die am häufigsten vertretene Staatsangehörigkeit aus.
Deutlicher Anstieg der Einbürgerungen auch bei ukrainischen Staatsangehörigen
2022 wurden 5 600 Ukrainerinnen und Ukrainer eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr (1 900) hat sich der Wert fast verdreifacht. Die eingebürgerten Ukrainerinnen und Ukrainer waren mehrheitlich weiblich (69 %) und im Durchschnitt 36,1 Jahre alt. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Durchschnitt 13,3 Jahre in Deutschland auf. Auch bei irakischen und türkischen Staatsangehörigen gab es 2022 einen deutlichen Anstieg der Einbürgerungen, allerdings ausgehend von einem höheren Ausgangsniveau. So wurden 6 800 irakische Staatsangehörige nach einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 9,5 Jahren eingebürgert (+54 %). Bei den Türkinnen und Türken waren es 14 200 Einbürgerungen (+16 %), nach einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 24,2 Jahren. Türkische Staatsangehörige stellten damit nach den Syrerinnen und Syrern die zweitgrößte Gruppe unter den Eingebürgerten 2022.
Methodische Hinweise:
Einbürgerungen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer von sechs Jahren erfolgen auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse. Die Daten einer Einbürgerungsbehörde in Rheinland-Pfalz liegen noch nicht vor. Somit fehlen Einbürgerungen in einem unteren dreistelligen Bereich.
Die amtliche Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Je nach Bearbeitungsdauer kann die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Einbürgerungsanträge von der Zahl der Einbürgerungen abweichen.
In der Einbürgerungsstatistik wird kein Motiv für die Einbürgerung erhoben. Inwiefern der Krieg in der Ukraine die Einbürgerungsbereitschaft von bereits länger in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern erhöht hat oder welche anderen Einflussfaktoren es gab, lässt sich aus den Daten nicht ableiten.
Detaillierte Informationen zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Daten enthält unser Qualitätsbericht.
Weitere Ergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49-611/75-1
Telefax: +49-611/724000
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