Behindertengerechter Gartenumbau: Kosten steuerlich absetzbar?
BEGRÜNDUNG DES BFH
Die Kosten für den Umbau des Gartens sind nicht zwangsläufig entstanden und werden als Konsumaufwendung angesehen, welche (gem. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG) nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen verpflichtend durchzuführen sind. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass es sich dabei um die Erhaltung eines nachhaltig Lebensfreude stiftenden Hobbys handelt. Die Umbaukosten entstanden dabei nach Belieben und sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet.
FAZIT
Die Entscheidung des BFH macht deutlich, dass nicht alle Kosten, die einem Steuerpflichtigen aufgrund von Krankheit oder Behinderung entstehen, automatisch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt und steuermindernd berücksichtigt werden können. Insbesondere wenn es um Freizeit- und andere Konsumkosten geht, können diese nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings können Aufwendungen, die notwendig sind, um den Wohnbedarf zu decken, existenznotwendige Gegenstände zu beschaffen oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs zu ersetzen, als zwangsläufige Ausgaben betrachtet und somit als außergewöhnliche Belastungen, im Sinne des § 33 EStG, steuermindernd berücksichtigt werden.
Beispiele für behinderungsbedingte Neu- oder Umbauten wären die Errichtung eines Treppenlifts oder Fahrstuhls, wenn Treppenlift bautechnisch nicht mgl., der Umbau zu einem barrierefreien Bad bzw. rollstuhlgerechten Bodenbelag.
Quelle: Kommentar Kanzler, Kraft, Bäuml, Marx, Hechtner, Geserich – 2023 (8. Auflage) zum EStG, NWB Datenbank
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.
Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.
RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.
RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.
RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 9554-0
Telefax: +49 (711) 9554-1000
http://www.rtskg.de/
Fachabteilungsleitung
Telefon: 07119554-1005
Fax: 07119554-2005
E-Mail: carolin.muench@rtskg.de