Bodenschutzrecht und Altlastensanierung
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel des Wasser- und Abfallrechts.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich der Inanspruchnahme Verantwortlicher, des Umfangs von Vorsorge- und Sanierungspflichten sowie des Ablaufs von Altlastensanierungen.
Die Teilnehmer erlangen fundiertes Praxiswissen für den rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin.
Die Teilnehmer werden für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten sensibilisiert.
Das Seminar richtet sich an Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Rechtliche Grundlagen
– Bodenschutzrecht des Bundes und der Länder
– Abgrenzung und Bezüge des BBodSchG zu weiteren bundesrechtlichen Vorschriften
– Grundbegriffe des Bodenschutzrechts
– Bodenschutzrechtliche Grundpflichten
Ablauf der Altlastensanierung
– Gefährdungsabschätzung
– Sanierungsuntersuchungen
– Sanierungsplanung und Sanierungsplan
– Sanierungsdurchführung
– Nachsorge und Überwachung
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Behördliche Instrumentarien
– Anforderungen an Sanierungsanordnungen
– Möglichkeiten der Sanierungsvereinbarung
– Sanierungsverantwortlichkeit und ihre Grenzen
– Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen behördliche Sanierungsanordnungen
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Vertiefung praxisrelevanter Themen
– Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
– Sachstand zur Mantelverordnung
– Bau in kontaminierten Bereichen
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Vertiefung praxisrelevanter Themen
– Herausforderungen bei der Sanierung von Grundwasserschäden
– Kostentragung und Kostenausgleich unter Störern
– Wertausgleich
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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