Brauer erreichen nach zähen Verhandlungen Abschluss
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Zum 1.6.2023 erhöhen sich Entgelte über alle Tarifgruppen um einheitlich 285 Euro. Das neue Eckentgelt beträgt dann 4.087,00 Euro.
Zum 1.3.2024 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3,9%. Das Eckentgelt steigt auf dann 4.246,00 €.
Zusätzlich erfolgt die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie zum 31.5.2023, zum 31.1.2024 sowie zum 31.7.2024 in Höhe von jeweils 1.000,00 €.
Auszubildende erhalten zum 1.6.2023 zusätzlich 100,00 € und zum 1.3.2024 weitere 75,00 € mehr. Die Inflationsausgleichsprämie erhalten sie jeweils hälftig. Das Urlaubsgeld steigt auf 660,00 € bei ab 2023 30 Urlaubstagen.
Nachdem die Positionen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lange weit auseinandergelegen hatten, kam das Verhandlungsergebnis erst unter Vermittlung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes München, Dr. Harald Wanhöfer als Schlichter zustande.
Arbeitgeberseitig wurde das Ergebnis als „enorme zusätzlich Belastung in ohnehin schwierigen Zeiten“ bezeichnet, das nicht in die derzeitige Tariflandschaft passe. Man habe sich vor die Wahl „zwischen Pest und Cholera“ gestellt gesehen: Einen nur schwer verantwortbaren Schlichterspruch akzeptieren oder einen Streik mit ungewissem Ergebnis riskieren. Man habe sich für Planbarkeit und Betriebsfrieden entschieden und dem „extrem teuren“ Schlichterspruch letztlich schweren Herzens zugestimmt.
Insbesondere für den brauwirtschaftlichen Mittelstand mit seiner deutlich höheren Personalkostenquote stelle der Abschluss eine „grenzwertige Herausforderung“ dar. Man bedauere die „von Anfang an fehlende Bereitschaft der Arbeitnehmervertreter, in den Verhandlungen die schwierige Lage weiter Teile der Brauwirtschaft zu berücksichtigen“, verlautete es aus der Verhandlungskommission.
Die Arbeitgeberseite betonte, von Absatzzahlen auf Vor-Krisen-Niveau sei die Branche unverändert entfernt. Zusätzlich sehe sie sich mit enormen Kostensteigerungen in allen Bereichen konfrontiert, denen entsprechende Erlösverbesserungen nicht gegenüberstünden.
Viele mittelständische Brauereien hätten in der jüngeren Vergangenheit der Tarifgemeinschaft deshalb bereits den Rücken gekehrt, da sie die Entgeltentwicklung der letzten Jahre „nicht mehr mitgehen könnten“. Von einem „Flächentarifvertrag“ könne insofern keine Rede mehr sein.
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