BVMB fordert Ergänzung der Ersatzbaustoffverordnung
Klare Regelung in der Verordnung fehlt
Wenn zum 1. August die novellierte Ersatzbaustoffverordnung gültig wird, wird es neue Klarstellungen für den Vollzug der bestehenden Vorschriften geben. Die Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften werden ebenso intensiviert, wie Regelwerke aktualisiert wurden. „Der erforderliche große Wurf fehlt aber leider nach wie vor“, verweist BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka auf ein entscheidendes Detail. Auch im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung habe die Bundesregierung erneut übersehen, klare Regelungen mit aufzunehmen, wann die Abfalleigenschaft von Materialien endet. „Das hat zur Folge, dass Bodenaushub auf der Baustelle zur Verfüllung wiederverwendet werden darf, dass dasselbe Aushubmaterial aber zu „Abfall“ wird, wenn er abtransportiert werden muss.“
Was auf den ersten Blick nach einem reinen bürokratischen Thema klingt, sei in der Praxis ein ernsthaftes Problem: „Wenn man es rechtlich genau nach den Buchstaben der Regelung betrachtet, baut ein Bauherr, der einen Recyclingbaustoff verwendet, unter Umständen offiziell Abfall in seinen Neubau ein“, erklärt Gilka die Zusammenhänge. Das sei ein „erheblicher Hemmschuh“ für Bauherren, Recyclingbaustoffe zu verwenden. Gerade öffentliche Auftraggeber hätten hier massive Probleme. „Es ist doch nachvollziehbar, dass beispielsweise eine Gemeinde oder Stadt ihren Bürgern und besorgten Eltern schwer verkaufen kann, dass sie in den neuen Kindergarten im Rechtssinn Abfall eingebaut hat“, illustriert der BVMB-Vertreter die Zusammenhänge.
„Nicht zu Ende gedacht“
Wieder einmal sei eine Regelung „leider nicht bis zum Ende durchdacht“, beanstandet Michael Gilka. „Wer A sagt, muss auch B sagen“, ergänzt er. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen ist nach Überzeugung der BVMB eine sinnvolle und wichtige Vorgehensweise, um Abfall zu vermeiden und CO2 zu sparen. Die Politik wünsche sich einerseits richtigerweise die Verwendung solcher Ersatzbaustoffe, schaffe dafür aber nicht das erforderliche Regelwerk. Ein allzu einseitiges Setzen auf eine reine Holzbauweise ist nach Überzeugung des Verbands „zu kurz gesprungen“. Stattdessen brauche es ganzheitliche Lösungen für dieses Problem.
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