Datenschutz-Verstoß: EU will gegen Facebook-Mutter-Konzern Meta mit Rekordstrafe durchgreifen
EuGH stärkt beim Datenschutz Verbraucherrechte
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln und verwenden personenbezogene Daten von Verbrauchern, um daraus Gewinn zu erzielen. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich des sorglosen Umgangs mit diesen Daten, was zu Verstößen gegen Datenschutzgesetze führen kann. Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelegt werden soll und wann ein immaterieller Schaden entsteht. Im Gegensatz zu einem materiellen Schaden, der beispielsweise durch einen fehlenden Geldbetrag auf dem Konto leicht bezifferbar ist, ist ein immaterieller Schaden schwieriger nachzuweisen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2023 die Verbraucherrechte gestärkt. Entsteht durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden, wird Schadensersatz fällig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die aktuelle Entwicklung bei Facebook kurz zusammen:
- Im Jahr 2020 erklärte der EuGH eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung von Facebook-Nutzerdaten für ungültig. Im Kern geht es um ein Tracking-Tool. EU-Behörden, angeführt von der zuständigen irischen Datenschutzbeauftragten Helen Dixon, bereiten ein Verbot des von Facebook verwendeten Instruments zur Übertragung von europäischen Nutzerdaten vor. Dies geschieht aufgrund von Bedenken, dass US-Geheimdienste auf diese Informationen zugreifen könnten. Das US-Überwachungsgesetz verpflichtet Unternehmen wie Facebook verpflichten, personenbezogene Daten an US-Behörden weiterzugeben.
- Jetzt will die EU eine Rekordstrafe gegen Meta verhängen, weil das Unternehmen die Aufforderung zur Nachbesserung des Datenschutzes ignoriert hat – wie auch Google, Amazon und Microsoft.
- Meta lehnte bisher eine Stellungnahme zu den Medienberichten ab. Auch gibt es bisher keine Kommentare von der irischen Datenschutzkommission (DPC) oder der EU-Kommission zu diesem Thema. Der Aktienkurs von Meta stieg im Verlauf vorübergehend um knapp zwei Prozent.
Fazit von Dr. Stoll & Sauer: Die Nachricht zeigt deutlich, dass Meta den Datenschutz nicht ernst nimmt. Beispielsweise sind bei einem riesigen Datenleck 2021 sechs Millionen personenbezogene Daten ins Darknet gelangt und seitdem für jedermann einsehbar. Cyber-Kriminelle können mit diesen Daten Identitäten nachbilden und auf Kosten der Facebook-Kunden Geschäfte machen. Den Schaden haben die Verbraucher. Erste Gerichte verurteilen Facebook bereits zur Zahlung von Schadensersatz. Mehr Infos dazu auf unserer speziellen Facebook-Website.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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