Eisenbahnsystem muss trotz EVG-Streik intakt bleiben
Offenkundig besteht seitens der DB wenig oder gar kein Interesse, den nicht von den Arbeitskampfmaßnahmen betroffenen Unternehmen im Sinne des Systems Eisenbahn und ihrer Kunden auch nur ein Mindestmaß an Eisenbahnverkehr in Deutschland zu ermöglichen.
Damoklesschwert über unbeteiligten Unternehmen
Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht ist ein hohes Gut und ein Eckpfeiler der Demokratie. Gut so! Die willkürliche Auslegung durch einen manipulativen Arbeitgeber darf aber nicht zum Damoklesschwert für unbeteiligte Unternehmen der gleichen Branche werden, die darauf keinen Einfluss nehmen können. Mit einer geplanten Dauer von 50 Stunden führt dieser Warnstreik zumindest bei den Wettbewerbsbahnen zu nachhaltigen finanziellen Schäden, betrachtet man etwa die Kosten in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags pro Streiktag und Unternehmen.
Verbrennen von Steuergeldern
Es geht dabei nicht um die rechtlich geklärte Frage von Drittschäden. Vielmehr steht die Frage nach dem Missbrauch des Streikrechts durch die DB im Raum und auch, inwieweit der Konzern eine Marktbereinigung zu Lasten der Wettbewerbsbahnen anstrebt. Die GDL fordert den Eigentümer daher auf, von der de facto-Einstellung des Eisenbahnbetriebes in Deutschland, welche es zu Recht nicht einmal während der Corona-Zeit gab, abzusehen und seiner Verpflichtung, der Erbringung von Verkehrsleistungen, nachzukommen.
„Kein Wort mehr von Verkehrswende oder Systemrelevanz – es wird einfach weggesehen und weiter Steuergelder verbrannt. Denn Fahrgastrechte, Pönale der Aufgabenträger, Frachtausfälle oder Regressansprüche der Wettbewerbsbahnen landen ja ohnehin wieder beim Staatshaushalt, der die Verluste dann schon ausgleichen wird“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. „Aber sollten die Führungskräfte nicht versuchen, den größtmöglichen Schaden vom Unternehmen fernzuhalten? Davon ist die DB meilenweit entfernt.“
Zahlreiche arbeitswillige Kollegen
Im Übrigen ist die Einstellung des Schienenverkehrs ohnehin nicht notwendig. Die EVG ist bei der Netztochter DB Netz nicht so stark organisiert, dass der Arbeitgeber zu dieser Maßnahme gezwungen wäre. Ohne allzu großen Aufwand ließe sich der Netzbetrieb aufrechterhalten und viele ICE-Züge könnten weiterfahren. Zudem gibt es bei DB Netz noch verbeamtete sowie eine Vielzahl arbeitswilliger Kollegen. „Diesen fällt es überaus schwer nachzuvollziehen, warum sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können“, so Weselsky. „Zudem sollte es bei einer solchen Vorlaufzeit doch möglich sein, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten. Bei den vergangenen Streikmaßnahmen der GDL ging das ja auch. Was sind also die wirklichen Hintergründe? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Nur geringe Streikbereitschaft
Auswertungen der letzten Warnstreiks belegen, dass die tatsächliche Streikbereitschaft in den DB-eigenen Bahnbetrieben weit unter zehn Prozent lag. Warum also stellt die DB den großflächigen Zugverkehr ein und schadet dem Eisenbahnsystem nachhaltig? Die Kunden und die gesamte Eisenbahnbranche jedenfalls warten auf eine zufriedenstellende Antwort. Nun sind die DB und der Eigentümer Bund in der Pflicht!
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